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Symbolbild: Heizungsanlage
Symbolbild: Heizungsanlage

Wie sieht die Zukunft des Heizens aus?

Welche Heizung passt in Zukunft am besten zum eigenen Haus? Diese Frage beschäftigt derzeit viele Hausbesitzer. Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG), eher bekannt als Heizungsgesetz, wurde zwar vom Bundestag verabschiedet, hat jedoch keine endgültige Klarheit geschaffen. Was ist jetzt beim Heizen zu beachten?

Ab dem 1. Januar 2024 soll das GEG in Kraft treten, und ab diesem Zeitpunkt müssen Neubauten mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Für bestehende Gebäude gibt es noch eine Übergangsfrist, die abläuft, sobald die Kommunen konkrete Wärmepläne vorlegen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss dieser Wärmeplan bis 2026 vorliegen, in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern bis 2028.

Bestehende funktionierende Öl- oder Gasheizungen müssen nicht zwingend ausgetauscht werden, defekte Heizungen dürfen weiterhin repariert werden. Eine Austauschpflicht gilt nur für veraltete Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind.

Die anfängliche Begeisterung für Wärmepumpen ist mittlerweile etwas abgeflaut, und viele Hausbesitzer sind verunsichert und zögern noch, Maßnahmen zu ergreifen. Die Stiftung Warentest empfiehlt jedoch, sich bereits jetzt zu informieren. Es ist absehbar, dass fossile Energieträger in Zukunft immer teurer werden. Langfristig kann sich der Umstieg auf erneuerbare Energien daher auch wirtschaftlich lohnen. Wer plant, seine alte Heizungs- und Warmwasseranlage durch ein modernes und effizientes System zu ersetzen, dem bietet ein neues Buch kompetente Unterstützung.

Das Buch mit dem Titel „Heizung und Warmwasser – Das passende System für Ihr Haus“ ist ab dem 24. November 2023 erhältlich und kann bereits jetzt unter test.de und dem Stichwort „Heizung und Warmwasser“ vorbestellt werden. Das Buch erläutert die Vor- und Nachteile verschiedener Heizsysteme und zeigt, welches System am besten zu den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen passt. Die Leser erhalten praktische Tipps zur Installation, Einstellung und Nutzung der Heizungsanlage sowie Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben.

Das GEG bezieht sich nur auf Heizungsanlagen, nicht auf klassische Einzelraumfeuerstätten. Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, diese sind auch ab 2024 zulässig, wenn sie den Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen. Veraltete Feuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Die Kosten fürs Heizen sind im Jahr 2022 je nach Energieträger um bis zu 81 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland (www.heizspiegel.de) der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Für das laufende Jahr erwartet co2online zwar leicht niedrigere Heizkosten, weil die Energiepreise wieder etwas sinken. Die Investition in ein neues Heizsystem zahlt sich langfristig aber auf jeden Fall aus.

Ein erfahrener Heizungsbauer aus der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel zieht folgendes Fazit: „Heizen wird in jedem Fall teurer sein als bisher, unabhängig von der gewählten Lösung. Wer weiterhin auf fossile Heizungen setzt, wird Jahr für Jahr tiefer in die Tasche greifen müssen, um Gas oder Öl zu bezahlen. Wer sein Haus hingegen auf alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen mit oder ohne Photovoltaik umrüstet, investiert zwar anfangs mehr Geld, steigert jedoch den Wert des Hauses und kann langfristig auf kostengünstigeren Strom hoffen.“

Haben Sie Fragen dazu, wie Sie die Umrüstung Ihres Hauses auf ein neues Heizsystems am besten finanzieren können?

Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich.
Wir beraten Sie gern.

 

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