Die dringend notwendige klimapolitische Weichenstellung wäre beinahe an den teilweise gegensätzlichen Positionen der Regierungsparteien und der wenig konstruktiven Haltung der Opposition gescheitert. Mit der Verschiebung der endgültigen Entscheidung im Parlament haben nun alle genug Zeit gewonnen. Die Bundesregierung ist sich jedenfalls endlich einig.
Vizekanzler Robert Habeck erklärt zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und zur Absicht der Regierung: „Damit sich die Opposition noch Beratungszeit nehmen kann, haben die regierungstragenden Fraktionen entschieden, das Gesetz direkt nach der Sommerpause aufzusetzen. Und sie haben gemeinsam deutlich gemacht, dass das Gesetz in der aktuellen Form zwischen den Fraktionen geeint ist. (...) Das ist für die Bürgerinnen und Bürger (...) wichtig, damit sie sich auf die Wärmewende einstellen können und Klarheit haben.“
Basis und Ausgangspunkt eines neuen Förderkonzeptes zum „erneuerbaren Heizen“ bilden die bewährten Förderstrukturen der bestehenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderung wird weiterentwickelt, damit sie auch künftig zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und Härtefälle besser adressiert werden können.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verpflichtende Umstieg auf erneuerbare Energien im Wärmebereich gesetzlich verankert. Nach der Zustimmung des Parlaments, die im Herbst erwartet wird, müssen ab dem 01.01.2024 alle neu installierten Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Im Rahmen der BEG gibt es weiterhin eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger mit selbst genutztem Wohneigentum sowie für private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) für den Austausch einer alten fossilen Heizung gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 Prozent.
Das neue Förderkonzept besteht aus vier Elementen: Einer Grundförderung, bei der die Bürgerinnen und Bürger wie bisher Zuschüsse für den Heizungstausch erhalten können. Zweitens kann die Grundförderung durch einen Klimabonus weiter erhöht werden. Als drittes Element bleibt neben der Zuschussförderung eine ergänzende Kreditförderung möglich und schließlich wird die bereits heute bestehende Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument beibehalten.
Hauseigentümer müssen sich auf erhebliche Veränderungen beim Heizen einstellen. Allein durch die CO2-Abgabe werden die Kosten für fossile Brennstoffe in den nächsten Jahren weiter steigen. Es lohnt sich, jetzt darüber nachzudenken, welches Heizsystem am besten zum eigenen Haus passt.
In Zeiten des Umbruchs müssen Innovationen manchmal mühsam erkämpft werden. Neues Denken und Handeln stößt anfangs oft auf Widerstand, bevor es selbstverständlich wird. Letztlich führt kein Weg daran vorbei, sich dem Klimawandel anzupassen – jeder in seinem Tempo und nach seinen Möglichkeiten.
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