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Symbolbild Heizung
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Wärmewende: Austauschpflicht für Heizungen gekippt

Die Bundesregierung hat sich in einer Marathon-Sitzung auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, GEG, geeinigt. Damit wird die Wärmewende eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Die Austauschpflicht für Heizungen ist vom Tisch. Die Bundesregierung setzt ab 2024 – wie von Anfang an vorgesehen – konsequent auf erneuerbare Energie.

Jede neu eingebaute Heizung muss ab dem 01.01.2024 möglichst zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer heute eine neue Heizung einbaut, nutzt diese rund 25 Jahre. Daher war die richtige Weichenstellung jetzt notwendig.

Der Übergang auf „Erneuerbares Heizen“ wird in der Gesetzesnovelle pragmatisch und sozial verträglich gestaltet. Es gelten Übergangsfristen, verschiedene technologieoffene Optionen und Befreiungen in besonderen Situationen. Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen noch einmal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie und H2-Ready-Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.

•    Die Pflicht zum „Erneuerbaren Heizen“ ab dem 01.01.2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen. Ausnahmen sind möglich. Eigentümer können in Härtefällen von der Pflicht befreit werden.

•    Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.

•    Für den Fall, dass eine Erdgas- oder Ölheizung nicht repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. Der Umstieg auf eine „Erneuerbaren-Heizung“ muss nicht ad hoc erfolgen.

•    Für Gebäude, die sowohl mit Zentral- als auch mit Gasetagenheizungen versorgt werden, gibt es umfassende Übergangsregelungen. Fällt die erste Gasetagenheizung in dem Gebäude aus, haben die Eigentümer drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude auf „Erneuerbare Heizungen“ umgestellt wird. Überdies erhalten sie, wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, weitere zehn Jahre Zeit zur Umsetzung.

•    Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden.

•    Der Umstieg soll durch gezielte Förderung unterstützt werden.Zudem gibt es weiterhin Steuerermäßigungen.

Der politischen Einigung waren äußerst kontroverse Diskussionen vorausgegangen. Vereine, Verbände und Interessengruppen hatten vor sozialen Härten und undurchführbaren Regeln gewarnt: Haus und Grund Deutschland begrüßt die Einigung: Die Ampel sei jetzt auf dem richtigen Weg. „Die Bundesregierung muss jetzt so schnell wie möglich konkrete Umsetzungsvorschläge für die einzelnen Maßnahmen vorlegen“, fordert die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). „Der große Aufschrei und die Kritik an dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes haben offenbar gewirkt“, freut sich der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Der der VDIV Deutschland warnt: Über 96 Prozent der Immobilienverwaltungen sehen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht in der Lage umfassende energetische Sanierungen vorzunehmen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) lobt das Augenmaß der Einigung.

Die jetzt für Deutschland beschlossene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes geht der neuen EU-Richtlinie voraus, die zukünftig für ganz Europa einheitliche Regeln vorschreibt.

Haben Sie Fragen dazu, wie sich die Umstellung der Heizung auf den Immobilienwert auswirkt und wie Sie das finanzieren?

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