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Symbolbild EUROPA Flagge
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EU-Sanierungspflicht begeistert nicht alle

Der Rat der Europäischen Union hat die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beschlossen. Es geht um die Zukunft aller Gebäude in Europa. Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten müssen den Plänen noch zustimmen.

Die EU macht angesichts der immer drängender werdenden Klimaprobleme Tempo. Die überarbeitete Richtlinie legt fest, dass alle neuen Gebäude bis spätestens 2030 Nullemissionsgebäude sein sollen und alle bestehenden Gebäude bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden müssen.

Der Gebäudesektor ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030 und 2050. Auf Gebäude entfallen EU-weit 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen. Bessere und energieeffizientere Gebäude sollen die Lebensqualität der EU-Bürgerinnen und Bürger verbessern, ihre Energiekosten senken und Energiearmut verringern.

Ab 2028 sollen neue Gebäude im Eigentum öffentlicher Einrichtungen Nullemissionsgebäude sein. Ab 2030 gilt das für alle neuen Gebäude. Ausnahmen sind möglich.

Für bestehende Gebäude werden Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz eingeführt. Dies soll Renovierungen anstoßen und dazu führen, dass es mit der Zeit keine Gebäude mehr mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz gibt und der nationale Gebäudebestand kontinuierlich verbessert wird. Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands soll bis 2033 mindestens dem Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse D entsprechen und bis 2040 mindestens einem national bestimmten Wert, der noch festgelegt werden muss.

Die Mitgliedstaaten kamen überein, für die Energieausweise eine neue Kategorie A0 einzuführen, die für Nullemissionsgebäude steht. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die neue Kategorie A+ hinzufügen, die für Nullemissionsgebäude steht, die zusätzlich einen Beitrag zum Energienetz leisten. Gebäude werden zukünftig auf einer Skala von A für beste Gesamtenergieeffizienz bis G für schlechteste Gesamtenergieeffizienz eingestuft.

Die EU-Richtlinie formuliert außerdem Anforderungen, die das Potenzial von neuen Gebäuden zur Erzeugung von Solarenergie optimieren. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder die Verkabelung für die künftige Infrastruktur.

Die einzelnen Mitgliedstaaten werden nationale Gebäuderenovierungspläne vorlegen, die einen Fahrplan mit nationalen Zielen für 2030, 2040 und 2050 enthalten. Die ersten Pläne sollen bis zum 30. Juni 2026 und danach alle fünf Jahre veröffentlicht werden.

Der Mieterbund begrüßt die sozialverträgliche Ausgestaltung der neuen Richtlinie. Sie habe „das Potential, Energiearmut zu verringern und bezahlbares Wohnen für alle Einkommensgruppen zu gewährleisten“. Der IVD Bundesverband der Immobilienberater sieht die geplante Richtlinie skeptischer: Es stehe die Befürchtung im Raum, dass hohe Sanierungskosten auf viele Hauseigentümer zukommen könnten. Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt vor einem dramatischen Wertverlust bei älteren Gebäuden.

In Deutschland hat die Regierungskoalition in ihrer jüngsten Marathonsitzung eigene Ziele formuliert, die teilweise über die EU-Richtlinie hinausgehen und eigene Schwerpunkte setzen. Mehr dazu unter: „Wärmewende: Austauschpflicht für Heizungen gekippt“.

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