LBS Immobilien GmbH

Staatliche Förderung bei Sanierungen weiterhin attraktiv

Die Bundesregierung hat der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt. Anträge zur energieeffizienten Sanierung können über die KfW und BAFA gestellt werden. Förderfähig sind Gesamtsanierungen und Einzelmaßnahmen bestehender Gebäude. Über die Wiederaufnahme der Neubauförderung wird noch beraten.

 

Die staatliche Förderung für effiziente Gebäude ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg zur Klimawende. Die weltpolitischen Ereignisse haben der Dringlichkeit nochmals Anschub gegeben. Die Einsparung von Energie nützt nicht nur dem Klima, sondern erhöht auch die Unabhängigkeit von aggressiven Handelspartnern.

Die gesamte staatliche Unterstützung wurde noch unter der alten Regierung neu geordnet und übersichtlicher gestaltet. Alle Fördermaßnahmen laufen seit dem im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG gilt für alle energetischen Baumaßnahmen bei Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch für die energetische Sanierung.

Die neue Bundesregierung hatte Ende Januar 2022 einen vorübergehenden Förderstopp für Effizienzhäuser verkündet, weil der Fördertopf ausgeschöpft war. Betroffen waren die Förderprogramme der KfW-Bank. Zuschüsse für Einzelsanierungsmaßnahmen über das Bundesamt BAFA konnten weiter beantragt werden.

Förderfähig sind einzelne Modernisierungsmaßnahmen in Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen sowie in Nichtwohngebäuden und auch beim Denkmal. Die Fördersätze liegen zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten für jede Einzelmaßnahme. Auch die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen, wie der Ausbau und die Entsorgung der alten Heizung, werden in die förderfähigen Kosten einbezogen. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten liegt bei Wohngebäuden bei maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel der Austausch von Fenstern und Türen sowie Verbesserungen an der Außenwand und an Dachflächen
  • Anlagentechnik, etwa der Einbau und Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
  • Verwendung erneuerbarer Energien für Heizungen, zum Beispiel mittels Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich oder den Austausch von Heizungspumpen

Fachplanung und Baubegleitung können bei der Beantragung von Einzelmaßnahmen ebenfalls gefördert werden. Einzelne Sanierungsmaßnahmen, die nach einem individuellen Sanierungsfahrplan für eine Vollsanierung umgesetzt werden, erhalten zusätzlich eine Förderung von fünf Prozent.

Für umfassende Sanierungen bis zum Effizienzhausstandard 100, 85, 70 oder 55 gelten folgende Bedingungen: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten bis zu 50 Prozent Förderung vom Bund. Wer das eigene Haus auf den anspruchsvollsten Standard der Effizienzhausklasse 40 saniert, erhält maximal 75.000 Euro.

Über die Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union unter www.foerderdatenbank.de.

Haben Sie Fragen dazu, in welchem Umfang die Sanierung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung für Sie sinnvoll ist?

Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich.
Wir beraten Sie gern.

Artikel als PDF herunterladen

Laden Sie sich hier den aktuellen Artikel herunter und sichern Sie sich den Vorsprung im Immobilien-Wissen mit der LBS Immobilien Schleswig-Holstein.

hier downloaden

LBS-Immobilien-Junge_Familie

Immobilien kaufen

Wir finden Ihre Traumimmobilie in Schleswig-Holstein. Passend zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Machen Sie mit uns den ersten Schritt zum Traum vom Wohneigentum.

Jetzt informieren

LBS-Immobilien-Zielgruppe-60-Plus

Immobilien verkaufen

Sie möchten ein Haus, Wohnung, Ferienwohnung oder Grundstück in Schleswig-Holstein verkaufen? Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie Zeit, Geld und Wege.

Jetzt informieren

Ihre Cookie-Einstellungen für diese Webseite

Treffen Sie hier Ihre persönlichen Einstellungen

Erforderliche Cookies sind für die Nutzung der Webseite zwingend erforderlich. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Einzelne Cookies

Cookiename: cookiehint; Anbieter: LBS Immobilien GmbH - im folgenden 'LBS-I' genannt; Zweck: Dieser Cookie speichert die Einstellung zu Cookies; Laufzeit: 1 Jahr

Cookiename: MATOMO_SESSID; Anbieter: LBS-I; Zweck: Verarbeitung manuellen Opt-outs (oder erneuten Opt-ins) in/aus Tracking mit Matomo; Laufzeit: bis zum Ende der Browsersitzung

Diese Cookies helfen uns bei der Analyse des Nutzerverhaltens, um die Qualität unserer Webseite fortlaufend zu verbessern.

Einzelne Cookies

Cookiename: _pk_id.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, wie die Webseite von Besucher*innen genutzt wird; Laufzeit: 13 Monate

Cookiename: _pk_ref.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, woher die Besucher*innen dieser Webseite gekommen sind; Laufzeit: 6 Monate

Cookiename: _pk_ses.*, _pk_cvar.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, wie die Webseite von Besucher*innen genutzt wird; Laufzeit: 30 Minuten

zur Datenschutzerklärung

Einbindung von externen Videos/Medien (youtube-nocookie.com).

Abbrechen

Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Einstellungen. Wir verarbeiten Ihre Daten nur, wenn Sie uns durch Klicken auf „Zustimmen und weiter“ Ihr Einverständnis geben. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen (zur Datenschutzerklärung). Weitere Informationen zu den einzelnen Cookies und Ihren individuellen Anpassungsmöglichkeiten finden Sie unter „Cookie-Einstellungen“.

Cookie-Einstellungen