Die staatliche Förderung für effiziente Gebäude ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg zur Klimawende. Die weltpolitischen Ereignisse haben der Dringlichkeit nochmals Anschub gegeben. Die Einsparung von Energie nützt nicht nur dem Klima, sondern erhöht auch die Unabhängigkeit von aggressiven Handelspartnern.
Die gesamte staatliche Unterstützung wurde noch unter der alten Regierung neu geordnet und übersichtlicher gestaltet. Alle Fördermaßnahmen laufen seit dem im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG gilt für alle energetischen Baumaßnahmen bei Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch für die energetische Sanierung.
Die neue Bundesregierung hatte Ende Januar 2022 einen vorübergehenden Förderstopp für Effizienzhäuser verkündet, weil der Fördertopf ausgeschöpft war. Betroffen waren die Förderprogramme der KfW-Bank. Zuschüsse für Einzelsanierungsmaßnahmen über das Bundesamt BAFA konnten weiter beantragt werden.
Förderfähig sind einzelne Modernisierungsmaßnahmen in Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen sowie in Nichtwohngebäuden und auch beim Denkmal. Die Fördersätze liegen zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten für jede Einzelmaßnahme. Auch die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen, wie der Ausbau und die Entsorgung der alten Heizung, werden in die förderfähigen Kosten einbezogen. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten liegt bei Wohngebäuden bei maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel der Austausch von Fenstern und Türen sowie Verbesserungen an der Außenwand und an Dachflächen
- Anlagentechnik, etwa der Einbau und Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
- Verwendung erneuerbarer Energien für Heizungen, zum Beispiel mittels Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich oder den Austausch von Heizungspumpen
Fachplanung und Baubegleitung können bei der Beantragung von Einzelmaßnahmen ebenfalls gefördert werden. Einzelne Sanierungsmaßnahmen, die nach einem individuellen Sanierungsfahrplan für eine Vollsanierung umgesetzt werden, erhalten zusätzlich eine Förderung von fünf Prozent.
Für umfassende Sanierungen bis zum Effizienzhausstandard 100, 85, 70 oder 55 gelten folgende Bedingungen: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten bis zu 50 Prozent Förderung vom Bund. Wer das eigene Haus auf den anspruchsvollsten Standard der Effizienzhausklasse 40 saniert, erhält maximal 75.000 Euro.
Über die Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union unter www.foerderdatenbank.de.
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