Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. Das heißt konkret, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Aus diesem Grund wird in der Folge auch die staatliche Förderung angepasst.
Basis und Ausgangspunkt der neuen Förderung bilden die bewährten Förderstrukturen der bestehenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die BEG wird weiterentwickelt, damit die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden können.
Es gibt weiterhin eine Grundförderung für Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie für Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) beim Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz soll zukünftig einheitlich 30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen betragen. Eigentümer, die nach dem neuen GEG durch Ausnahmeregelungen nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet wären, erhalten zusätzlich 20 Prozent Förderung.
Welche Förderungen Immobilieneigentümer bei Sanierungen jetzt in Anspruch nehmen können, zeigt der aktuelle, gerade neu herausgekommene Förderkompass 2023.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zahlreiche Förderprogramme um. Diese leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Der Förderkompass richtet sich an private Haushalte sowie an kleine und mittlere Unternehmen. Er nennt die verschiedenen Programme und informiert zu Antragsberechtigung, Förderhöhe und Kontaktmöglichkeiten.
Die Programme sorgen für mehr Energieeffizienz, mehr erneuerbare Energien und kommen dem Klimaschutz zu Gute. Hierzu zählen unter anderem die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Energieberatung für Wohngebäude sowie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme oder der Umweltbonus, mit dem die Elektromobilität gefördert wird.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das Programm für Energieberatungen sind die zentralen Förderinstrumente im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und des nationalen Klimaschutzprogramms 2030. Die BEG bietet Unterstützung bei der energetischen Sanierung von Gebäuden, hilft dauerhaft Energiekosten einzusparen und das Klima zu schützen. Zielgruppe der Programme sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, beispielsweise Hauseigentümer, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Immobilieneigentümer erhalten auf diese Weise Auskunft darüber, welche Sanierungen gefördert werden und welche zu welchem Vorhaben passen.
Den aktuellen Förderkompass 2023 zum Download als PDF-Datei finden Sie unter den Stichworten www.bafa.de, Förderkompass 2023.
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