Hintergrund der Reform sind die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. „Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz“, sagt der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck.
Die Regierung macht jetzt Tempo: Zwischen Vorstellung der Reform am 26.07.2022 und Inkrafttreten der Änderungen am 28.07.2022 lagen nur zwei Tage. Anträge auf Komplettsanierungen können bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt werden. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, ist nur noch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 15. August 2022. Die Neubauförderung wird erst in einem späteren Schritt für das Jahr 2023 umgestaltet.
Möglichst viele Menschen sollen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen. Wichtig ist dabei, dass mit den verfügbaren staatlichen Mitteln möglichst viele zum Zuge kommen. Die Fördersätze bleiben daher zwar weiterhin auf hohem Niveau, werden aber um fünf bis zehn Prozent abgesenkt. Dagegen werden die im Wirtschaftsplan zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Vorjahren erhöht.
„Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. (...) Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung um das rund 4,5-fache höher als im Neubau ...“, ergänzt Bundesminister Habeck. Steigende Energiepreise machen Investitionen in höhere Effizienz jetzt grundsätzlich schneller rentabel.
Profitieren von der Förderung können Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen. Als Förderobjekte kommen in Betracht: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen der Sanierung.
Bei den Einzelmaßnahmen liegt die Förderung zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen oder EE-Hybrid-Heizung. Bei Komplettsanierungen beträgt die Förderung zwischen 25 und bis zu 45 Prozent bei maximal förderfähigen Kosten von 150.000 Euro.
Beispiele: Wärmepumpen werden mit dem maximalen Fördersatz von 40 Prozent auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit gefördert. Das entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro. Die Förderung beim Tausch der Fenster beträgt 20 Prozent, das entspricht 12.000 Euro. Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage oder funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Heizungs-Tausch-Bonus von zehn Prozent zusätzlich zum regulären Fördersatz gewährt.
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