LBS Immobilien GmbH

Sanierung: Gebäudeförderung des Bundes neu geregelt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Reform der Gebäudeförderung auf den Weg gebracht. Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Sanierung älterer Gebäude nach dem Motto Worst First. Der Umbau von Häusern mit schlechten Energiewerten soll vorrangig gefördert werden. Außerdem soll die Antragstellung durch klarere Zuständigkeiten einfacher werden.

Hintergrund der Reform sind die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. „Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz“, sagt der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck.

Die Regierung macht jetzt Tempo: Zwischen Vorstellung der Reform am 26.07.2022 und Inkrafttreten der Änderungen am 28.07.2022 lagen nur zwei Tage. Anträge auf Komplettsanierungen können bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt werden. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, ist nur noch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 15. August 2022. Die Neubauförderung wird erst in einem späteren Schritt für das Jahr 2023 umgestaltet.

Möglichst viele Menschen sollen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen. Wichtig ist dabei, dass mit den verfügbaren staatlichen Mitteln möglichst viele zum Zuge kommen. Die Fördersätze bleiben daher zwar weiterhin auf hohem Niveau, werden aber um fünf bis zehn Prozent abgesenkt. Dagegen werden die im Wirtschaftsplan zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Vorjahren erhöht.

„Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. (...) Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung um das rund 4,5-fache höher als im Neubau ...“, ergänzt Bundesminister Habeck. Steigende Energiepreise machen Investitionen in höhere Effizienz jetzt grundsätzlich schneller rentabel.

Profitieren von der Förderung können Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen. Als Förderobjekte kommen in Betracht: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen der Sanierung.

Bei den Einzelmaßnahmen liegt die Förderung zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen oder EE-Hybrid-Heizung. Bei Komplettsanierungen beträgt die Förderung zwischen 25 und bis zu 45 Prozent bei maximal förderfähigen Kosten von 150.000 Euro.

Beispiele: Wärmepumpen werden mit dem maximalen Fördersatz von 40 Prozent auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit gefördert. Das entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro. Die Förderung beim Tausch der Fenster beträgt 20 Prozent, das entspricht 12.000 Euro. Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage oder funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Heizungs-Tausch-Bonus von zehn Prozent zusätzlich zum regulären Fördersatz gewährt.

Die Sanierung Ihres Hauses erscheint Ihnen zu komplex? Ein Energieberater vor Ort hilft weiter. Diese Dienstleistung wird ebenfalls mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent gefördert. Eine umfangreiche Liste mit Energieberatern in Schleswig-Holstein finden Sie unter: www.aik-sh.de/bauherren/energieberater.

Haben Sie Fragen dazu, wie Sie eine umfangreiche Sanierung am besten finanzieren?

Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich.
Wir beraten Sie gern.

 

Das könnte Sie auch interessieren: Solaranlage ergänzt die Energieversorgung des Eigenheims

Finden Sie Ihren LBS Immobilien-Berater vor Ort

Wir sind für Sie da

Artikel als PDF herunterladen

Laden Sie sich hier den aktuellen Artikel herunter und sichern Sie sich den Vorsprung im Immobilien-Wissen mit der LBS Immobilien Schleswig-Holstein.

hier downloaden

LBS-Immobilien-Junge_Familie

Immobilien kaufen

Wir finden Ihre Traumimmobilie in Schleswig-Holstein. Passend zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Machen Sie mit uns den ersten Schritt zum Traum vom Wohneigentum.

Jetzt informieren

LBS-Immobilien-Zielgruppe-60-Plus

Immobilien verkaufen

Sie möchten ein Haus, Wohnung, Ferienwohnung oder Grundstück in Schleswig-Holstein verkaufen? Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie Zeit, Geld und Wege.

Jetzt informieren

Ihre Cookie-Einstellungen für diese Webseite

Treffen Sie hier Ihre persönlichen Einstellungen

Erforderliche Cookies sind für die Nutzung der Webseite zwingend erforderlich. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Einzelne Cookies

Cookiename: cookiehint; Anbieter: LBS Immobilien GmbH - im folgenden 'LBS-I' genannt; Zweck: Dieser Cookie speichert die Einstellung zu Cookies; Laufzeit: 1 Jahr

Cookiename: MATOMO_SESSID; Anbieter: LBS-I; Zweck: Verarbeitung manuellen Opt-outs (oder erneuten Opt-ins) in/aus Tracking mit Matomo; Laufzeit: bis zum Ende der Browsersitzung

Diese Cookies helfen uns bei der Analyse des Nutzerverhaltens, um die Qualität unserer Webseite fortlaufend zu verbessern.

Einzelne Cookies

Cookiename: _pk_id.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, wie die Webseite von Besucher*innen genutzt wird; Laufzeit: 13 Monate

Cookiename: _pk_ref.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, woher die Besucher*innen dieser Webseite gekommen sind; Laufzeit: 6 Monate

Cookiename: _pk_ses.*, _pk_cvar.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, wie die Webseite von Besucher*innen genutzt wird; Laufzeit: 30 Minuten

zur Datenschutzerklärung

Einbindung von externen Videos/Medien (youtube-nocookie.com).

Abbrechen

Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Einstellungen. Wir verarbeiten Ihre Daten nur, wenn Sie uns durch Klicken auf „Zustimmen und weiter“ Ihr Einverständnis geben. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen (zur Datenschutzerklärung). Weitere Informationen zu den einzelnen Cookies und Ihren individuellen Anpassungsmöglichkeiten finden Sie unter „Cookie-Einstellungen“.

Cookie-Einstellungen