Die steigende Inflation und stark gestiegene Energiepreise haben die Politik veranlasst, neue Gesetze und Gesetzesänderungen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg zu bringen.
Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme sollen Verbraucher und Verbraucherinnen entlasten. Sie treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Auch für Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, gibt es eine rückwirkende Entlastung.
Im Rahmen des dritten Entlastungspakets wurde die Reform des Wohngelds beschlossen. Das Wohngeld wird ab 1. Januar 2023 deutlich von durchschnittlich 180 Euro auf durchschnittlich 370 Euro pro Haushalt und Monat erhöht. Es soll etwa zwei Millionen Menschen unterstützen statt bisher rund 600.000.
Das bundesweite, dauerhafte 49-Euro-Ticket im öffentlichen Nahverkehr folgt im Frühjahr 2023 dem 9-Euro-Ticket des Sommers 2022. Es soll die Straßen vom Autoverkehr entlasten.
Wohngebäudeversicherungen werden vermutlich teurer. Als Begründung nennen die Versicherungen die Flutkatastrophe und die Inflation, welche Reparatur-, Handwerks-, Material- und Baukosten kräftig in die Höhe treibt.
Damit Bürger und Bürgerinnen sich in Rechtsfragen besser durchsetzen können, tritt die EU-Verbandsklage als Erweiterung der Musterfeststellungsklage in Kraft. Mit dieser neuen Sammelklage können Verbände direkt Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche für Verbraucher und Verbraucherinnen einklagen.
Die novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Für Neubauten wird das „Effizienzhaus-55“ zum gesetzlichen Förderstandard.
Die neue schleswig-holsteinische Landesförderung für private Klimaschutzmaßnahmen startete Mitte Januar 2023. Gefördert werden Balkonkraftwerke und Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien. Ab Sommer 2023 sollen Wallboxen und Batteriespeicher als Fördergegenstände hinzukommen.
Mit dem Jahressteuergesetz wurden verschiedene Steueränderungen auf den Weg gebracht:
- Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern von bis zu 30 kW werden steuerfrei gestellt, ebenso Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Gebäuden mit einer Gesamtleistung von bis zu 15 kW pro Wohn- und Gewerbeeinheit.
- Über die Homeoffice-Pauschale können ab 2023 statt wie bisher 600 Euro jetzt maximal 1.260 Euro angerechnet werden.
- Für ein Arbeitszimmer kann eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro angesetzt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
- Die Änderung des Bewertungsgesetzes für Immobilien verteuert unentgeltliche Übertragungen von Immobilien bei Schenkungen oder Erbschaften
- Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden wird von zwei auf drei Prozent angehoben. Damit werden zukünftig alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben.
Haben Sie Fragen dazu, welche Änderungen im Jahr 2023 für Sie von Belang sind?
Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich.
Wir beraten Sie gern.
Das könnte Sie auch interessieren: Immobilien bieten besten Schutz vor Inflation