LBS Immobilien GmbH

Klimaschutz: Konsequenzen für Immobilieneigentümer aus dem Urteil des -Bundesverfassungsgerichtes

Alles hängt mit allem zusammen. Das klingt im Zusammenhang mit dem Klimaschutz schon fast banal. Aktuell ist es jedoch so, dass das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes seine Wirkung auf viele verschiedene Bereiche des Lebens nicht verfehlt und am Ende jeden etwas angeht.

Besonders betroffen ist die Immobilienwirtschaft, weil der gesamte Gebäudesektor in hohem Maße zum Energieverbrauch beiträgt und gleichzeitig ein großes Energiesparpotenzial bietet. Dabei spielt jeder einzelne Immobilieneigentümer und Mieter eine wichtige Rolle.

Das Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) hat das erst 2019 in Kraft getretene Bundes-Klimaschutzgesetz mit umfangreichen Begründungen für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil bezieht sich unter anderem auf eine Passage im Grundgesetz, die festlegt, dass der Staat „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ zu schützen habe. Damit richtet sich der Blick in die Zukunft. Die jetzt handlungsfähige Generation ist gefordert, in der Gegenwart geeignete Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. 

Die Bundesregierung hat überraschend schnell reagiert und neue Ziele für Deutschland formuliert: Die Bundesrepublik soll in zwei Stufen bereits bis 2045 klimaneutral werden und nicht erst bis 2050. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 Prozent reduziert werden, bis zum Jahr 2040 sollen sie gegenüber dem Vergleichsjahr um 88 Prozent gesunken sein.

Ursprünglich waren die Zwischenziele weniger ambitioniert. Das Ziel für das Jahr 2040 wurde neu eingeführt. Für verschiedene Wirtschaftsbranchen, in erster Linie für die Energiewirtschaft und die Industrie, sind außerdem konkrete Jahresemissionsmengen in den Jahren von 2023 bis 2030 vorgesehen.

Die neuen Ziele wirken sich auch auf bereits in Kraft getretene Maßnahmen zum Klimaschutz aus. Bereits seit Anfang des Jahres 2021 gilt die neue CO2-Bepreisung auf Heizen und Verkehr. Damit setzt die Regierung einen Anreiz für einen geringeren Verbrauch oder den Umstieg auf andere Energiequellen. An der Tankstelle wurden erste Auswirkungen für Autofahrer bereits spürbar. Mietern und Mieterinnen wird spätestens mit der nächsten Heizkostenabrechnung klar, worum es geht.

Die CO2-Umlage errechnet sich aus dem gesetzlich festgelegten CO2-Preis und dem CO2-Emissionsfaktor des jeweiligen Brennstoffs. Entscheidend ist, dass der CO2-Preis jährlich steigt und zwar in dem Maße, in dem es notwendig ist, die Emissionen zu senken. Da die Anforderungen an den Klimaschutz jetzt deutlich erhöht wurden, ist in den kommenden Jahren mit einer Steigerung der CO2-Bepreisung zu rechnen.

Ob die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, Mieter beim CO2-Preis stärker zu entlasten, ist nicht sicher. Angedacht ist, den CO2-Preis zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen, obwohl Vermieter keinen Einfluss auf das Heizverhalten ihrer Mieter haben. Die pauschale Beteiligung der Vermieter könnte womöglich mehr Ärger auslösen, als echte Anreize zu bieten für eine höhere CO2-Einsparung.

Passend dazu könnte Sie interessieren: Neue Anforderungen an den Energieausweis

 

Haben Sie Fragen dazu, wie sich Investitionen in den Klimaschutz auf Ihr Immobilieneigentum auswirken?

Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich.
Wir beraten Sie gern.

Finden Sie Ihren LBS Immobilien-Berater vor Ort

Wir sind für Sie da

Artikel als PDF herunterladen

Laden Sie sich hier den aktuellen Artikel herunter und sichern Sie sich den Vorsprung im Immobilien-Wissen mit der LBS Immobilien Schleswig-Holstein.

hier downloaden

LBS-Immobilien-Junge_Familie

Immobilien kaufen

Wir finden Ihre Traumimmobilie in Schleswig-Holstein. Passend zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Machen Sie mit uns den ersten Schritt zum Traum vom Wohneigentum.

Jetzt informieren

LBS-Immobilien-Zielgruppe-60-Plus

Immobilien verkaufen

Sie möchten ein Haus, Wohnung, Ferienwohnung oder Grundstück in Schleswig-Holstein verkaufen? Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie Zeit, Geld und Wege.

Jetzt informieren

Ihre Cookie-Einstellungen für diese Webseite

Treffen Sie hier Ihre persönlichen Einstellungen

Erforderliche Cookies sind für die Nutzung der Webseite zwingend erforderlich. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Einzelne Cookies

Cookiename: cookiehint; Anbieter: LBS Immobilien GmbH - im folgenden 'LBS-I' genannt; Zweck: Dieser Cookie speichert die Einstellung zu Cookies; Laufzeit: 1 Jahr

Cookiename: MATOMO_SESSID; Anbieter: LBS-I; Zweck: Verarbeitung manuellen Opt-outs (oder erneuten Opt-ins) in/aus Tracking mit Matomo; Laufzeit: bis zum Ende der Browsersitzung

Diese Cookies helfen uns bei der Analyse des Nutzerverhaltens, um die Qualität unserer Webseite fortlaufend zu verbessern.

Einzelne Cookies

Cookiename: _pk_id.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, wie die Webseite von Besucher*innen genutzt wird; Laufzeit: 13 Monate

Cookiename: _pk_ref.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, woher die Besucher*innen dieser Webseite gekommen sind; Laufzeit: 6 Monate

Cookiename: _pk_ses.*, _pk_cvar.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, wie die Webseite von Besucher*innen genutzt wird; Laufzeit: 30 Minuten

zur Datenschutzerklärung

Einbindung von externen Videos/Medien (youtube-nocookie.com).

Abbrechen

Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Einstellungen. Wir verarbeiten Ihre Daten nur, wenn Sie uns durch Klicken auf „Zustimmen und weiter“ Ihr Einverständnis geben. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen (zur Datenschutzerklärung). Weitere Informationen zu den einzelnen Cookies und Ihren individuellen Anpassungsmöglichkeiten finden Sie unter „Cookie-Einstellungen“.

Cookie-Einstellungen