Deutschland hat die eigenen Klimaziele nach dem aufsehenerregenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes noch einmal verbessert, will sogar Vorreiter in Europa sein und bis 2045 klimaneutral werden. Sparsamer Verbrauch allein wird nicht reichen, um diesem Ziel näher zu kommen.
Aber es hilft bereits, die Heizung auf den Sommerbetrieb umzustellen. Das Umschalten auf „Nur Warmwasser“ verhindert, dass die Heizung bei einem kurzfristigen Temperatursturz unnötig anspringt. Das vollständige Abschalten älterer Heizungsanlagen in den Sommermonaten ist meistens nicht die effizienteste Methode, um Energie zu sparen.
Der Zeitraum zwischen 1. Oktober und 30. April gilt allgemein als Heizperiode. Das ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Maßgeblich sind nicht spezifische Zeiträume, sondern die Temperaturen. Sinkt die Temperatur in Mietwohnungen durch eine längere kühle Witterung unter 18 Grad, müssen Vermieter die Heizungsanlage auch im Sommer betreiben. Sie sind außerdem verpflichtet, die Heizungsanlage einzuschalten, sobald die Außentemperatur an drei aufeinander folgenden Tagen unter zwölf Grad fällt.
Moderne Heizungsanlagen regeln mit kluger Technik und voreingestellten Werten automatisch, in welchem Modus die Heizung arbeitet. Der Sommer ist die perfekte Jahreszeit, um alte Heizungsanlagen zu modernisieren. Das ist jetzt sogar besonders sinnvoll, weil der Staat Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern künftig bis zu 50 Prozent Förderung für energetische Gesamtmaßnahmen gewährt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse um maximal 27.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Förderung ist Teil der zweiten Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die am 1. Juli 2021 in Kraft trat. Neu ist die Effizienzhausklasse 40 mit einer besonders guten Förderung. Ein Bonus von fünf Prozent ist möglich für alle, die nach der Sanierung überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Sie profitieren dann zusätzlich von einer Erhöhung der förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro. Damit ist die Förderung von energetischen Maßnahmen so attraktiv wie noch nie.
Wer sich nicht lange mit Förderanträgen beschäftigen möchte, der kann auch die steuerliche Förderung bei der Umsetzung energetischer Einzelmaßnahmen am Haus in Anspruch nehmen.
Der Staat fördert übrigens die Energieberatung vor Ort mit 80 Prozent: Sie zeigt auf, wie Eigentümer ihr Wohngebäude in der richtigen Reihenfolge und kosteneffizient energetisch sanieren können.
Die BEG gilt für alle energetischen Baumaßnahmen bei Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden – sowohl bei Neubauten als auch bei energetischer Sanierung. Förderfähig sind Gesamtsanierungen sowie Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden, die schrittweise umgesetzt werden.
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