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Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wächst

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat schon jetzt Geschichte geschrieben. Es erinnert daran, dass Umweltschutz als Staatsziel im Grundgesetz festgeschrieben ist und mahnt entschieden die Umsetzung an. Weil der Gebäudesektor einen Großteil der Energie verbraucht, müssen Immobilieneigentümer mit neuen Regeln rechnen.

Experten gehen davon aus, dass das Urteil dazu führen wird, die bisher vorgesehenen Maßnahmen zur CO2-Einsparung bis 2030 drastisch zu verschärfen. Für Immobilieneigentümer bedeutet das: Wer heute einen fossilen Brenner im Keller stehen hat, wird während der Lebensdauer der Öl- oder Gasheizung mit voller Härte von den neuen Kosten für Treibhausgase getroffen.

Schon jetzt wird jede Tonne CO2-Emissionen mit 25 Euro berechnet. Diese Abgabe erhöht die Kosten einer Öl- bzw. Gasheizung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus um 160 Euro bzw. 120 Euro pro Jahr. Steigt die Abgabe wie festgelegt bis 2025 auf 55 Euro, liegen die jährlichen Zusatzkosten bei 352 Euro (Öl) bzw. 264 Euro (Gas). Bei einer Steigerung auf 180 Euro pro Tonne CO2 zahlt der Hausbesitzer schließlich 1.152 Euro pro Jahr mehr, wenn er mit Öl heizt, und 864 Euro mehr bei einer Gasheizung.

Auf der sicheren Seite sind Immobilieneigentümer, die schon jetzt moderne Heizungs- und Warmwassersysteme nutzen.

Das erst sechs Monate alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss nach Einschätzung von Fachleuten nachgebessert werden, damit es die neuen Anforderungen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtes erfüllen kann. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass der zukunftsweisende Einsatz einer Solaranlage oder Wärmepumpe eine weitgehende Unabhängigkeit von steigenden CO2-Preisen ermöglicht. Der Stromverbrauch wird aufgrund der wachsenden Nachfrage im Bereich der Elektromobilität und durch die größere Verbreitung von Wärmepumpen in Zukunft insgesamt deutlich steigen.

Für eine erfolgreiche Energiewende sind Anstrengungen in allen Bereichen der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs notwendig.

Das betrifft auch die Erzeugung von Energie aus Wasserkraft, Holz, Biogas und Geothermie. Diese erneuerbaren Energien werden auch deshalb zusätzlich gebraucht, weil ihre Erzeugung wetterunabhängig ist und sie Schwankungen in anderen Bereichen ausgleichen können. Ein Umdenken macht sich schon jetzt bemerkbar und wird durchaus von positiven Anzeichen begleitet:

Trotz ungünstiger Wetterbedingungen wurden im ersten Quartal dieses Jahres bereits 40 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt.

Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigen: Zu Jahresbeginn 2020, der extrem windreich war, stammten sogar bereits rund 52 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien; im gesamten Jahr 2020 waren es 46 Prozent. Diese viel versprechenden Entwicklungen können aber nicht darüber hinweg täuschen, dass deutliche Verbesserungen auch auf anderen Gebieten der erneuerbaren Energien notwendig sind.

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