Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die bewusst herbeigeführte Energieknappheit haben die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Viele Gaslieferungen aus Russland fallen ersatzlos weg. Die betroffenen Gasimporteure müssen diese Mengen nun zu extrem hohen Kosten neu einkaufen, können die Mehrkosten aber wegen der festen Verträge nicht weitergeben. Dadurch geraten sie in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten, einigen droht gar die Insolvenz.
Um die Versorgungssicherheit im Winter zu gewährleisten, müssen die Lieferketten und der Gasmarkt stabil gehalten werden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine Rechtsverordnung erlassen, die am 9. August 2022 in Kraft getreten ist. Danach haben Gasimporteure, die von einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen unmittelbar betroffen sind, Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Antragsberechtigt für den Kostenausgleich sind nur Importeure von russischem Erdgas. Um Missbrauch zu verhindern, wurden die Kriterien nachträglich verschärft.
Die Gasumlage ist bis zum 1. April 2024 befristet
Ab dem 1. Oktober 2022 zahlen alle Kundinnen und Kunden, die Gas als Energiequelle nutzen, eine bis zum 1. April 2024 zeitlich befristete Gas-Sicherungsumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde. Die Gasumlage erhöht die Energiekosten der Verbraucher von Gas zusätzlich. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände machen darauf aufmerksam, dass es in der aktuellen Lage nicht allein darum gehen kann, die Energiewirtschaft abzusichern. Durch die Gasumlage verschärfe sich die finanzielle Belastung von Mietern und Eigentümern sowie von Wohnungsunternehmen. Durch die Umlage komme zu den hohen Gaspreisen eine zusätzliche Kostenerhöhung von 13,4 Prozent hinzu.
Entlastungspakete mildern die Folgen der Energiekrise
Um zusätzliche Belastungen der privaten Haushalte abzufedern, wurde ein drittes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Es enthält unter anderem eine Wohngeldausweitung mit einem Heizkostenzuschuss, eine Energiepreispauschale für Rentenbezieher und Studierende, eine Kindergelderhöhung und die Erhöhung des künftigen Bürgergeldes.
Die Höhe der Gasumlage kann sich ändern
Da der Gaspreis am Spotmarkt schwankt, kann sich auch die Höhe der Umlage ändern. Die Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) prüft alle drei Monate auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten die Höhe der Umlage.
In Schleswig-Holstein werden mit 53,1 Prozent vergleichsweise viele Wohnungen mit Gas beheizt. Hamburg liegt dagegen mit 42,0 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt von 52,1 Prozent. Langfristig ist „Der massive Ausbau der heimischen Erneuerbaren Energien (...) unsere nachhaltige Perspektive, um die Abhängigkeit von teuren Energieimporten zu reduzieren“, sagt die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Dr. Simone Peter. Jetzt gehe es darum, die erneuerbaren Energien in allen Bereichen schnell voranzubringen, um deren preissenkende Wirkung baldmöglichst auszuschöpfen.
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