• Die CO2-Abgabe zur Eindämmung des Verbrauchs von fossilen Kraft- und Brennstoffen in Deutschland steigt von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne. Damit verteuern sich Brennstoffe zum Heizen wie Öl oder Gas, auch der Sprit an der Tankstelle wird teurer.
• Öfen, Herde und Kamine: Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte dürfen laut EU-Verordnung 2015/1186 ab ersten Januar 2022 bestimmte Emissionswerte nicht mehr überschreiten. Betroffene Anlagen müssen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Für Öfen, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2024.
• Solarpflicht kommt: Wer in Baden-Württemberg neu bauen will, muss schon ab 1. Mai 2022 eine Solaranlage auf seinem Dach installieren lassen. Ab 2023 müssen Hausbesitzer dort auch bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaik-Anlage einbauen lassen. Andere Bundesländer wollen nachziehen. In Schleswig-Holstein soll die Photovoltaik-Pflicht ab Frühjahr 2022 vorerst nur für öffentliche und gewerbliche Gebäude gelten.
• Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Die neue Bundesregierung plant eine Erhöhung des Mindestlohnes auf zwölf Euro pro Stunde. Betroffen sind in erster Linie im Haus oder in der Verwaltung beschäftigte Servicekräfte für Hausmeister-, Garten- und Reinigungsarbeiten.
• Volkszählung 2022: Die statistischen Ämter führen am 15. Mai eine Bevölkerungszählung durch, den sogenannten Zensus 2022. Dabei handelt es sich um das größtes Projekt der amtlichen Statistik in Deutschland. Ermittelt wird, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. Der erste EU-weite Zensus erfolgte 2011.
• Rentnerinnen und Rentner erhalten zum Juli 2022 eine Rentenerhöhung von voraussichtlich 4,4 Prozent.
• Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals automatisch entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung erhöht. Danach wird das Wohngeld alle zwei Jahre angepasst.
• Elektroschrott: Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys können ab 1. Juli 2022 auch in vielen Discountern und Supermärkten abgegeben werden.
• Die europäische Warenkaufrichtlinie verbessert die Rechtslage für Käufer in Läden und im Online-Handel. Das neue Gesetz verlängert den Beweislastvorteil für Käufer von sechs auf zwölf Monate.
• Führerschein: Rund 43 Millionen alte Auto- und Motorradführerscheine aus Papier müssen ab 2022 gegen Kartenführerscheine umgetauscht werden. Betroffen sind zunächst Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958.
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