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Symbolbild: Heizungszähleruhr
Symbolbild: Heizungszähleruhr

Die neue Heizung wird weiterhin großzügig gefördert

Die großzügige staatliche Förderung beim Kauf einer neuen Heizung bleibt nach Angaben der Bundesregierung erhalten. Allerdings gibt es einige Änderungen: Förderanträge können ab Ende Februar wieder bei der KfW gestellt werden, Aufträge können bereits vor Antragstellung vergeben werden, und zusätzlich wurde ein Beschleunigungsbonus eingeführt.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) leitet die Bundesregierung Maßnahmen zur Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme ein. Ab Mitte 2028 müssen alle neuen Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Derzeit werden rund drei Viertel der Heizungen in Deutschland mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Ziel ist es, bis 2045 klimaneutral zu werden, insbesondere im Wärmesektor, der unabhängig von fossilen Brennstoffen sein soll. Investitionen in neue Heizungsanlagen sollten daher nachhaltig erfolgen, da diese in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt werden.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt den Weiterbetrieb bestehender Heizungsanlagen. Bei Defekten an Gas- oder Ölheizungen können diese repariert werden. Bei irreparablen Schäden, so genannten Heizungshavarien, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Hauseigentümer von der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien befreit werden. 

Der Austausch alter Heizungsanlagen kann ab sofort beauftragt werden. Förderanträge können voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 bei der KfW gestellt werden.

• Alle Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen, die alte fossile Heizsysteme austauschen, erhalten eine Basisförderung von 30 Prozent der Kosten.

• Selbstnutzende Eigentümer können einen Geschwindigkeitsbonus erhalten. Dieser beträgt bis Ende 2028 20 Prozent und sinkt danach alle zwei Jahre um drei Prozent, ab dem 1. Januar 2029 also zunächst auf 17 Prozent.

• Zusätzlich gibt es eine einkommensabhängige Förderung von weiteren 30 Prozent. Die Grenze liegt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 40.000 Euro pro Jahr.

• Bei Einfamilienhäusern sind maximal 30.000 Euro der Kosten förderfähig. Dies gilt auch für die erste Wohnung in Mehrfamilienhäusern. Für weitere Wohneinheiten werden höhere Kosten gefördert.

Das Land Schleswig-Holstein hat Ende Januar seine Klimaschutzziele bis 2030 vorgestellt: Bis dahin will das Land fast die Hälfte seiner CO2-Emissionen einsparen – das geht aus dem Klimaschutzprogramm hervor. Wichtige Projekte zur Emissionsminderung liegen im Gebäudebereich. Entscheidende Hebel sind hier die kommunale Wärmeplanung, die Erneuerbare-Energien-Pflicht nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz und die staatliche Förderung.

Seit Januar 2024 erarbeitet die Landeshauptstadt Kiel mit einem Expertenteam und in Kooperation mit der Stadtwerke Kiel AG eine kommunale Wärmeplanung für das Stadtgebiet. Bis Ende 2024 wird eine Strategie mit konkreten Maßnahmen erarbeitet, mit deren Umsetzung das Stadtgebiet zukünftig klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann. 

Hauseigentümer erhalten mit der kommunalen Wärmeplanung eine Orientierungshilfe, welche Art der Wärmeversorgung für sie an ihrem Standort die wirtschaftlichste und klimaneutralste Versorgungslösung ist.

Haben Sie Fragen dazu, wie Sie eine neue Heizung finanzieren können? 

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