Entlastung durch Abschaffung der Gasspeicherumlage
Ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags wird nun umgesetzt. Die Gasspeicherumlage entfällt. Von dieser Entscheidung profitieren alle Gaskunden, darunter Privathaushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Großbetriebe. Laut Bundesregierung bedeutet dies für rund 99 Prozent aller Unternehmen sowie sämtliche Verbraucher spürbare Kostenvorteile. Bei einem vierköpfigen Haushalt ergibt sich, abhängig vom individuellen Gasverbrauch, eine jährliche Entlastung zwischen etwa 30 und 60 Euro (bei zuletzt 2,89 Euro pro Megawattstunde Umlage).
Beschleunigter Ausbau von Wärmelösungen
Das neue Gesetz zum Ausbau von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern sieht verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung der Wärmeversorgung vor.
• Schnellere Verfahren: Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen werden beschleunigt und vereinfacht sowie an die Regelungen für Gas- und Wasserstoffleitungen angepasst. Dadurch können Städte und Kommunen ihre Wärmeplanung zügiger umsetzen. Bereits vor der Feststellung des Plans oder der Erteilung der Plangenehmigung kann mit Vorarbeiten begonnen werden.
• Großwärmepumpen: Der Bau solcher Anlagen hat Priorität. Sie nutzen Erdwärme, Wärme aus Gewässern wie Flüssen oder Seen, Umluft, Abwasser oder Abwärme von Industrieanlagen oder Rechenzentren.
• Rechtssicherheit für Wärmespeicher: Klare Vorgaben schaffen einheitliche Genehmigungsverfahren und beseitigen Unsicherheiten aus der Praxis.
• Geothermie wird vollständig gegen Schadensfälle abgesichert. Die Behörden können von Geothermieunternehmen zukünftig den Nachweis einer Deckungsvorsorge verlangen.
• Digitalisierung und Fristen: Verwaltungsprozesse werden digitalisiert und beschleunigt. Neu ist auch eine verbindliche Frist, innerhalb derer Behörden Genehmigungen erteilen müssen.
EnWG-Novelle 2025: Verbraucherschutz und Digitalisierung
Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stärkt die Bundesregierung den Verbraucherschutz und treibt die Digitalisierung im Energiesektor voran. Versorgungsunternehmen werden demnach verpflichtet, sich gegen extreme Preisschwankungen abzusichern, um Privathaushalte vor unkontrollierten Kostensteigerungen zu schützen.
Die Entlastungen für Gaskunden ist zu begrüßen. Allerdings bereitet die Preisentwicklung bei der Fernwärme ebenfalls Sorgen. Während Gaskunden für das Jahr 2024 im Durchschnitt mit sieben Prozent höheren Kosten als im Vorjahr rechnen müssen, ist der prognostizierte Preisanstieg bei Fernwärmekunden mit 27 Prozent mehr als dreimal so hoch.
Seit dem 1. Juli 2022 sind Immobilieneigentümer in Schleswig-Holstein nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) verpflichtet, 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien zu decken, wenn sie eine neue Heizung einbauen wollen.
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