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Auf neue Mobilität umsteigen: Wallbox-Förderung verlängert

Die Internationale Automobil Ausstellung IAA, deren Aussteller bisher den Verbrennungsmotor favorisierten, stand 2021 ganz im Zeichen der E-Mobility. Die deutsche Autoindustrie schwenkt um und will den Wandel mit gestalten – denn der ist längst in vollem Gange.

„What will move us next“ – lautet die Frage, die sich die Bundesregierung stellt und auch gleich selbst beantwortet: „Die Zukunft der Mobilität wird durch vielfältige neue Mobilitätsangebote und Dienstleistungen geprägt sein. Elektro-, Hybrid- und Wasserstofffahrzeuge spielen dabei eine zentrale Rolle, ebenso wie die Zukunftsthemen autonomes Fahren, Digitalisierung und Konnektivität.“

Von diesem Wandel sind alle Menschen betroffen, auch die, die gar nicht Auto fahren. Denn die Nutzung der Straßen in Stadt und Land wird sich ändern. Das hat auch weitreichende Konsequenzen für das Wohnen und Arbeiten der Zukunft.

Allein im Juli 2021 wurden laut Kraftfahrtbundesamt in Deutschland etwa 57.000 Elektrofahrzeuge neu zugelassen. Damit erreichen Industrie und Bundesregierung das gemeinsame Ziel, eine Million elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen. Um die Klimavorgaben zu erreichen müssen bis 2030 noch 14 Millionen hinzukommen.

Damit der Wechsel gelingt, müsste sich die Ausbaugeschwindigkeit öffentlicher, schneller Ladesäulen allerdings mehr als verdreißigfachen. Die EU-Kommission erwartet 3,5 Millionen Ladepunkte bis 2030. Die Verteilung soll an den Fahrzeugbestand in den Mitgliedsländern gekoppelt werden. Im Jahr 2020 gab es EU-weit 225.000 öffentliche Ladepunkte, aber 70 Prozent der Stationen stehen in nur drei Ländern: den Niederlanden, Frankreich und Deutschland.

Die Förderung privater Ladestationen an Wohngebäuden für Elektroautos ist daher ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Sie wurde um 300 Millionen Euro aufgestockt und verlängert. Mit einem Zuschuss von pauschal 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen unterstützt. Insgesamt stehen dafür jetzt 800 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung

Anträge zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos in selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden können Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger stellen. Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation. Auch damit verbundene notwendige Nebenarbeiten werden gefördert. Voraussetzung: Die Ladestation verfügt über eine Normalladeleistung von 11 kW, der Strom kommt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien und die Ladestation ist steuerbar.

Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden: Ladestation, Managementsystem zur Steuerung von Ladestationen, elektrischer Anschluss, notwendige Elektroinstallationsarbeiten. Der Zuschuss kann bei der KfW beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440.

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