LBS Immobilien GmbH

Neuregelung der Maklerprovision: Darauf kommt es jetzt an

Das neue Gesetz zur Regelung der Maklerprovision ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. War es ein Weihnachtsgeschenk des Staates an Immobilienkäufer? Wem hat es am meisten genützt? Zeit Bilanz zu ziehen: Die ersten Erfahrungen sind positiv. Oder gibt es auch Nachteile?

Die Gepflogenheiten, wie die Maklerin oder der Makler entlohnt wird, waren in Deutschland je nach Region höchst unterschiedlich. Der Begriff der Ortsüblichkeit spielte eine Rolle, wenn es um die Provision ging. Das ist mit der Neuregelung nun anders geworden. Zwar unterscheidet sich die Höhe der Maklerkosten immer noch von Ort zu Ort, aber für Vermittlungsgeschäfte von Wohnungen und Einfamilienhäusern, in denen der Käufer ein Verbraucher ist, gilt jetzt die hälftige Teilung. Zwischen Flensburg und Konstanz, Aachen und Görlitz zahlt der Käufer grundsätzlich überall genauso viel wie der Verkäufer.

Der Maklerberuf war zu allen Zeiten geprägt von der neutralen Vermittlungstätigkeit und dem Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen. Davon profitierten in der Regel beide Seiten gleichermaßen. In einigen Regionen bürgerte es sich ein, dass zwar beide Parteien weiterhin einen Vorteil hatten, dafür aber nur noch eine Seite bezahlen sollte – nämlich fast immer die Käufer. Sie zahlten die volle Maklerprovision, unabhängig davon, ob sie den Makler beauftragt hatten oder nicht – und zwar in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und teilweise in Niedersachsen. In den übrigen Ländern blieb es bei der Teilung der Provision, manchmal in unterschiedlicher Gewichtung. Das neue Maklergesetz hat erstmals einheitliche Regeln für ganz Deutschland festgeschrieben. Der Gesetzgeber hat sich daran orientiert, was ohnehin zur Tradition des Maklerberufes gehört.

Die Auswirkungen der Neuregelung unterscheiden sich regional danach, wie weit sich die bisherige von der neuen Regelung unterscheidet. Deutliche Effekte sind in den Bundesländern festzustellen, in denen die hälftige Provionsteilung erst seit dem 23. Dezember 2020 gilt. In den übrigen zehn Ländern, zu denen auch Schleswig-Holstein gehört, zeigen sich nur geringe Auswirkungen.

Eine wesentliche Absicht der Politiker war es, mit dem neuen Gesetz die hohen Kaufnebenkosten zu senken. Zu denen gehören nicht nur die Maklerprovision, sondern auch die Kosten für Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer. Kritiker bemängeln, dass der Staat selbst am meisten zu den hohen Nebenkosten beiträgt, daran aber nichts ändert. Fast alle Bundesländer haben die Grunderwerbsteuer immer weiter erhöht. Sie beträgt zwischen 3,5 Prozent der Kaufsumme, beispielsweise in Bayern und Sachsen, und 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein und Brandenburg.

Immobilienverkäufer sind fast immer diejenigen, die den Makler beauftragen. Bei der Wahl des richtigen Dienstleisters achten sie jetzt vermehrt auf Kompetenz und Erfahrung. Generell habe es sich erwiesen, so das IW-Institut, dass Makler bessere Preise erzielen und auch schneller verkaufen können als Privatverkäufer.

Passend dazu könnte Sie interessieren: Teilung der Maklerprovision bringt Vorteile für beide Seiten

 

Haben Sie Fragen dazu, welche Leistungen der Makler erbringt und welche Arbeiten er Ihnen abnimmt?

Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich.
Wir beraten Sie gern.

Finden Sie Ihren LBS Immobilien-Berater vor Ort

Wir sind für Sie da

Artikel als PDF herunterladen

Laden Sie sich hier den aktuellen Artikel herunter und sichern Sie sich den Vorsprung im Immobilien-Wissen mit der LBS Immobilien Schleswig-Holstein.

hier downloaden

LBS-Immobilien-Junge_Familie

Immobilien kaufen

Wir finden Ihre Traumimmobilie in Schleswig-Holstein. Passend zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Machen Sie mit uns den ersten Schritt zum Traum vom Wohneigentum.

Jetzt informieren

LBS-Immobilien-Zielgruppe-60-Plus

Immobilien verkaufen

Sie möchten ein Haus, Wohnung, Ferienwohnung oder Grundstück in Schleswig-Holstein verkaufen? Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie Zeit, Geld und Wege.

Jetzt informieren

Ihre Cookie-Einstellungen für diese Webseite

Treffen Sie hier Ihre persönlichen Einstellungen

Erforderliche Cookies sind für die Nutzung der Webseite zwingend erforderlich. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Einzelne Cookies

Cookiename: cookiehint; Anbieter: LBS Immobilien GmbH - im folgenden 'LBS-I' genannt; Zweck: Dieser Cookie speichert die Einstellung zu Cookies; Laufzeit: 1 Jahr

Cookiename: MATOMO_SESSID; Anbieter: LBS-I; Zweck: Verarbeitung manuellen Opt-outs (oder erneuten Opt-ins) in/aus Tracking mit Matomo; Laufzeit: bis zum Ende der Browsersitzung

Diese Cookies helfen uns bei der Analyse des Nutzerverhaltens, um die Qualität unserer Webseite fortlaufend zu verbessern.

Einzelne Cookies

Cookiename: _pk_id.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, wie die Webseite von Besucher*innen genutzt wird; Laufzeit: 13 Monate

Cookiename: _pk_ref.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, woher die Besucher*innen dieser Webseite gekommen sind; Laufzeit: 6 Monate

Cookiename: _pk_ses.*, _pk_cvar.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, wie die Webseite von Besucher*innen genutzt wird; Laufzeit: 30 Minuten

zur Datenschutzerklärung

Einbindung von externen Videos/Medien (youtube-nocookie.com).

Abbrechen

Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Einstellungen. Wir verarbeiten Ihre Daten nur, wenn Sie uns durch Klicken auf „Zustimmen und weiter“ Ihr Einverständnis geben. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen (zur Datenschutzerklärung). Weitere Informationen zu den einzelnen Cookies und Ihren individuellen Anpassungsmöglichkeiten finden Sie unter „Cookie-Einstellungen“.

Cookie-Einstellungen