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Symbolbild: Jahreszahl 2024
Symbolbild: Jahreszahl 2024

Neues Jahr 2024: Neue Gesetze, Regelungen und Vorgaben

Der Start in das Jahr 2024 ist von vielen Unsicherheiten geprägt. Die Haushaltslage des Bundes hat sich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts grundlegend verändert. Neue Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sollen die Bürger entlasten und mehr Klimaschutz und Investitionen in den Wohnungsbau ermöglichen.

 

Bürger und Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rentner, Steuerzahler, Autofahrer und Hausbesitzer sind gleichermaßen betroffen. Das ändert sich oder ist neu:

Das Arbeitszeiterfassungsgesetz legt fest, dass Arbeitgeber ab 2024 verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten elektronisch zu erfassen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro pro Stunde, ebenso die Ausbildungsvergütung. Die Renten sollen im kommenden Sommer um 3,5 Prozent steigen. Die Einkommensteuertarife werden an die Inflation angepasst, der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 11.604 Euro pro Jahr. Die digitale Transformation des Gesundheitswesens wird vorangetrieben, indem die elektronische Patientenakte (ePA) als Standard etabliert wird. Der Anspruch der Eltern auf Kinderkrankengeld wird von 10 auf 15 Tage erhöht. Mit dem Wachstumschancengesetz will die Regierung private Investitionen fördern und für mehr wirtschaftliche Dynamik in den kommenden Jahren sorgen. Die Abschreibungsmöglichkeiten sollen verbessert werden.

Anfang 2024 sind zahlreiche Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Neue Heizungsanlagen müssen nun mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Es besteht keine Pflicht, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung durch eine erneuerbare Energiequelle zu ersetzen. Defekte Heizungsanlagen dürfen repariert werden, allerdings gilt diese Regelung nicht für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind.

Abgestimmt auf die Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung gelten je nach Gebäude unterschiedliche Termine, ab denen die neuen Vorgaben eingehalten werden müssen. Neubauten in Neubaugebieten müssen die Anforderung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bereits ab dem 1. Januar 2024 erfüllen. Für bestehende Gebäude und Gebäude, die nicht in einem Neubaugebiet errichtet werden, gelten Übergangsfristen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gelten die Anforderungen ab dem 30. Juni 2026. In Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen neue Heizungen die Anforderungen ab dem 1. Juli 2028 erfüllen.

Wer in der Übergangszeit eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss später nachrüsten oder von vornherein eine Heizung einbauen, die auch mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Ab dem 1. Januar 2029 müssen Heizungen zu mindestens 15 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die letzte Übergangsfrist der Bundesimmissionsschutzverordnung, in der alte Kaminöfen weiter betrieben werden dürfen, läuft am 31.12.2024 ab. Betroffen sind Öfen, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden.

Mit dem GEG wurde auch die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises erweitert. Künftig muss darin auch angegeben werden, mit welchen erneuerbaren Energien die 65-Prozent-Vorgabe erfüllt wird.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat ihren Haushaltsentwurf vorgestellt. Dazu sagt Finanzministerin Monika Heinold: „Der Haushalt 2024 ist der schwierigste, den ich bisher auf den Weg gebracht habe.“ Im Programm Städtebauförderung werden die vorgesehenen Mittel des Landes um fast eine Million Euro gekürzt.

Haben Sie Fragen dazu, ob Sie wegen neuer gesetzlicher Vorgaben jetzt aktiv werden müssen?

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