Nicht alle Bürger sind so gut mit dem Internet vertraut, dass sie diese Aufgabe leicht bewältigen könnten. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, einen Steuerberater oder eine andere fachkundige Person damit zu betrauen. Die Finanzämter stellen auch Papierformulare zur Verfügung, die mit der Hand ausgefüllt werden können. Damit ist die leidige Suche nach alten Unterlagen aber längst nicht erledigt.
Warum der ganze Aufwand notwendig ist
Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Im Jahr 2019 wurde daher die Reform der Grundsteuer beschlossen. Bis Ende 2024 soll die Neuregelung umgesetzt sein, ab 2025 soll sie angewendet werden. Insgesamt müssen alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.
Die Grundsteuerpflichtigen sollen die notwendigen Angaben online abgeben, entweder über das Internetportal elster.de oder über die neu eingerichtete Seite des Bundesfinanzministeriums www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Alternativ stehen PDF-Formulare zur Verfügung, die es ebenfalls im Internet gibt. Die Hürde ist in allen Fällen gleich. Ungeübte Internet-Nutzer kommen erst gar nicht auf die richtige Seite im Internet.
Tipps für die Steuererklärung im Internet
Die Finanzämter haben mehrere Sicherheitsstufen eingebaut, damit die Daten sicher übermittelt werden können. Bevor es richtig losgeht, muss die Anmeldung erfolgen. Bei elster.de gibt es eine Schritt für Schritt-Anleitung, mit der zunächst eine Zertifikatsdatei beantragt wird. Der individuelle Zugangscode zu dieser Datei wird per Post geschickt. Das kann bis zu zwei Wochen dauern. Erst mit diesem Code kann die persönliche Zertifikatsdatei mit der Endung .pfx auf den eigenen Computer geladen werden. Sie dient dort dann als „Eintrittskarte“ bei elster.de.
Diese Unterlagen werden gebraucht:
Für die Anmeldung wird die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer gebraucht, außerdem die Steuernummer des letzten Grundsteuerbescheids. Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück sowie zur Fläche des Grundstücks in Quadratmetern finden Sie im Grundbuch. Angaben zur Wohn- und Nutzfläche finden Sie in den Bauunterlagen Ihres Hauses.
Der Bodenrichtwert muss nicht in allen Bundesländern angegeben werden. In Schleswig-Holstein ist das aber notwendig. Unter den Suchwörtern „DigitalerAtlasNord, Grundsteuerportal - Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten“ gelangen Sie auf eine digitale Karte von Schleswig-Holstein. Oben links können Sie die Adresse Ihrer Liegenschaft eingeben. Das Grundstück wird in der Karte rot markiert dargestellt. Wenn Sie auf die Markierung klicken, wird der Bodenrichtwert angezeigt.
Die Dateneingabe kann zwischendurch gespeichert und später fortgeführt werden. Fehlermeldungen informieren darüber, ob noch Angaben fehlen. Je nach Art des Grundbesitzes müssen mehrere Formulare ausfüllt werden.
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