Die neue CO2-Bepreisung hat sich bereits in der Statistik bemerkbar gemacht und dafür gesorgt, dass sich die Inflationsrate nach oben bewegt hat. Dieser Effekt wird aber Experten zufolge nur vorübergehend sein. Die höheren Kosten beim Heizen mit fossilen Brennstoffen werden dagegen bleiben. Hauseigentümerinnen und Eigentümer zahlen in diesem Jahr für einen Liter Heizöl rund acht Cent mehr – und das ist erst der Anfang, denn die CO2-Bepreisung ist dynamisch angelegt.
Eine Beispielrechnung von Zukunft Altbau für ein Einfamilienhaus mit Ölheizung und einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Liter Heizöl zeigt: Je nach Entwicklung der CO2-Bepreisung betragen die zusätzlichen Kosten in den nächsten zwanzig Jahren zwischen 15.000 und 25.000 Euro.
Die Nutzung erneuerbarer Energien und energetische Sanierungen werden attraktiver
Eigentümer nicht sanierter Gebäude mit fossilen Heizungen und in schlechtem energetischen Zustand sind von der neuen Abgabe am stärksten betroffen. Gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen, verursachen dagegen keine CO2-Zusatzkosten und werden daher in Zukunft für Immobilienkäufer deutlich attraktiver.
Die Bepreisung ist mit einem festen System gestartet. In diesem Jahr sind 25 Euro pro Tonne CO2 für Kraft- und Brennstoffe im Verkehrs- und Gebäudebereich fällig. Damit verteuert sich Heizöl um 79 Euro pro 1.000 Liter. Im Jahr 2022 steigt die Abgabe auf 30 Euro pro Tonne CO2, 2023 auf 35 Euro, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro. Wie stark die weiteren Erhöhungen sein werden, steht noch fest.
So stark steigen die Zusatzkosten
Ein Haus mit einer Größe von 150 Quadratmetern mit schlechtem Energiestandard und rund 3.000 Litern Heizölverbrauch pro Jahr verursacht zwischen 2021 und 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1.800 Euro. Steigt der CO2-Preis pro Tonne bis 2030 auf 100 Euro und verläuft danach konstant, belaufen sich die Mehrkosten in 20 Jahren bereits auf rund 15.000 Euro. Steigt er jedoch auf den vom Umweltbundesamt empfohlenen Wert von 195 Euro, kommen sogar rund 25.000 Euro Zusatzkosten auf den Eigentümer zu.
Für die Verwendung von erneuerbaren Energieträgern sind nach aktuellen Vorgaben bisher keine Zusatzkosten vorgesehen, denn im Rahmen des europäischen Emissionshandels werden die CO2-Emissionen von Strom bereits seit 2005 in den Strompreis eingerechnet.
Die neue CO2-Bepreisung ist ein guter Anlass für die Sanierung
Die Bundesregierung hat aber nicht nur neue Regeln zur Energieverwendung aufgestellt, sondern gibt über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch Anreize zur Sanierung. Die erleichterte Antragstellung bietet Immobilieneigentümer*innen eine gute Gelegenheit, aufgeschobene Renovierungen jetzt vorzunehmen.
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