Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Stromversorger in Deutschland gesetzlich verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Dabei orientiert sich der Strompreis an den aktuellen Preisen der Strombörse und kann sich stündlich verändern.
Für Eigentümer von Wohnimmobilien bietet dieses Modell interessante Chancen. Vor allem Wärmepumpen lassen sich so steuern, dass sie bevorzugt in Zeiten mit niedrigen Strompreisen arbeiten. Dies ist häufig dann der Fall, wenn besonders viel Wind- oder Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Ein ausreichend dimensionierter Wärmespeicher kann die in diesen günstigen Zeitfenstern erzeugte Wärme zwischenspeichern und bei Bedarf später wieder abgeben. Dadurch sinken die Energiekosten, ohne dass der Wohnkomfort beeinträchtigt wird.
Auch Betreiber von Photovoltaikanlagen profitieren von dieser Entwicklung. In Verbindung mit einem Batteriespeicher kann Strom gezielt zu Zeiten niedriger Börsenpreise gespeichert und später genutzt werden. Das erhöht den Eigenverbrauch und verbessert die Wirtschaftlichkeit der gesamten Energieanlage.
Voraussetzung für die Nutzung dynamischer Stromtarife ist ein intelligentes Messsystem, das sogenannte Smart Meter. Diese digitale Messtechnik erfasst den Stromverbrauch in kurzen Zeitintervallen und übermittelt die Daten automatisch. Nur dadurch können Stromanbieter den tatsächlichen Verbrauch den jeweiligen Börsenpreisen zuordnen. Gleichzeitig ermöglichen Smart Meter die automatisierte Steuerung von Wärmepumpen, Batteriespeichern oder Wallboxen. Nach Angaben der Verbraucherzentralen können dynamische Tarife insbesondere dann wirtschaftlich interessant sein, wenn flexible Verbraucher wie Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge vorhanden sind.
Der Ausbau intelligenter Messsysteme wird in Deutschland derzeit beschleunigt. Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 Kilowatt installierter Leistung sowie Nutzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen gehören inzwischen zu den Gruppen, für die ein intelligentes Messsystem vorgesehen beziehungsweise verpflichtend ist.
Seit 2025 haben Verbraucher zudem das Recht, den Einbau eines Smart Meters aktiv beim zuständigen Messstellenbetreiber zu beantragen. Die jährlichen Kosten für den Betrieb liegen – abhängig von Verbrauch und Anwendungsfall – meist zwischen 30 und 50 Euro. Für einen freiwilligen Einbau kann zusätzlich ein einmaliges Entgelt anfallen, das nach dem Messstellenbetriebsgesetz grundsätzlich als angemessen gilt, wenn es 100 Euro nicht überschreitet.
Für Hauseigentümer lohnt sich daher eine individuelle Prüfung, ob ein dynamischer Stromtarif in Verbindung mit Wärmepumpe, Photovoltaikanlage oder Batteriespeicher wirtschaftliche Vorteile bietet. Mit einer intelligenten Steuerung des Energieverbrauchs lassen sich die Chancen der Energiewende zunehmend auch finanziell nutzen. Dieser Vorteil bezieht sich derzeit noch auf eine kleine Anzahl von Eigentümern mit moderner Haustechnik, zeigt aber bereits jetzt beispielhaft die Zukunftsaussichten für eine fossilfreie Energienutzung auf.
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