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Bundesförderung reformiert – Sanierung hat Vorrang

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde reformiert. Das gesamte Programm wurde überarbeitet. Der Schwerpunkt der Förderung liegt ab sofort auf der energetischen Sanierung von Gebäuden. Das Ziel: Energiefresser wie alte Fenster und fossile Heizungen sollen möglichst bald ausgetauscht werden.

Die neue Bundesförderung ist ein Schlüssel zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Sie verfolgt das Ziel, durch die Sanierung von Wohnungen Energiekosten zu sparen. Damit möglichst viele Menschen davon profitieren, werden auch kleinere Einzelmaßnahmen gefördert. Die Neuregelung wurde in Rekordzeit umgesetzt – beschlossen am 26. Juli 2022, bekannt gemacht am 27. Juli 2022 und in Kraft getreten am 28. Juli.

Eine wichtige Änderung betrifft die Zuständigkeiten: Die Anträge auf Förderung für Komplettsanierungen werden zukünftig bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt. Die KfW unterstützt Bauherrn bei Komplettsanierungen angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen.

Anträge für Einzelmaßnahmen werden dagegen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie beispielsweise den Tausch der Heizung, gelten die neuen Förderbedingungen seit dem 15. August 2022. Die Neubauförderung wird erst in einem späteren Schritt im Jahr 2023 umgestellt.

Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung sind die hohe Inflation infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die Zuspitzung der Klimakrise. „Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“, sagt der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck.

Die Förderung bei den Einzelmaßnahmen bezieht sich insbesondere auf zwei Bereiche: Erstens wird ein erweitertes Austauschprogramm für funktionfähige, fossile Heizungen, ein sogenannter Heizungs-Tausch-Bonus, eingeführt. Zweitens, werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst, um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu erhalten.

Die Fördersätze liegen bei den Einzelmaßnahmen beispielsweise zwischen bis zu 20 Prozent bei Biomasseanlage mit Heizungs-Tausch-Bonus und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen mit Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus. Damit möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen, wurden die Fördermittel für die Sanierung erhöht, die Fördersätze dagegen leicht reduziert. Welche einzelnen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden und wie hoch die Zuschüsse sind, erfahren Sie unter www.bafa.de

Für den Klimaschutz und das Einsparen von Energie ist es wichtig, dort anzusetzen, wo der Effekt am größten ist. Dazu muss man wissen: Die energetische Gebäudesanierung im Baubestand ist um rund das 4,5-Fache wirksamer als im Neubaubereich. Die allermeisten Menschen in Deutschland und auch in Schleswig-Holstein leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die alte Heizung rauszuwerfen hilft ganz direkt und schnell, Kosten zu sparen.

Haben Sie Fragen dazu, wie Sie Sanierungs- und Einzelmaßnahmen am günstigsten finanzieren und welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können?

Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich.


Wir beraten Sie gern.

 

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