• Neuberechnung der Grundsteuer: Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach aktualisierten Vorgaben erhoben. Die meisten Bundesländer – so auch das nördlichste Bundesland Schleswig-Holstein – orientieren sich am sogenannten Bundesmodell, einige haben aber auch eigene Berechnungsmethoden eingeführt. Grundlage für die Neuberechnung ist im Wesentlichen der Wert des jeweiligen Grundstücks.
• Strengere Anforderungen für Kaminöfen: Ab 2025 gelten strengere Anforderungen für den Betrieb von Kaminöfen. Diese gelten für Geräte, die bis zum 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Viele moderne Kamine und Öfen erfüllen die neuen Anforderungen aufgrund der langen Übergangsfrist bereits heute.
• Steueränderungen und neue Abgaben: Steuerzahler können sich 2025 auf niedrigere Steuern, aber höhere Abgaben einstellen:
- Kindergeld: Die Leistungen werden erhöht.
- Bürgergeld: Bleibt unverändert.
- Mindestlohn: Er steigt auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
- Minijobs: Die Verdienstgrenze steigt auf 556 Euro im Monat.
- Wohngeld: Steigt um durchschnittlich 15 Prozent.
• Strom: Die Stromumlage steigt um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf insgesamt 3,15 Cent pro kWh im Jahr 2025. Familien mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.000 kWh müssen mit Mehrkosten von rund 40 Euro pro Jahr rechnen.
• Internet: Erreicht ein Internetanschluss nicht die vertraglich zugesicherte Bandbreite, können Verbraucher künftig die Rechnung mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Bundesnetzagentur stellt dazu ein spezielles Messtool zur Verfügung, mit dem langsame Verbindungen nachgewiesen werden können.
• CO2-Preis steigt: Ab Januar 2025 steigt der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Dies hat Auswirkungen auf die Preise für Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl.
• Preiserhöhung beim Deutschlandticket: Das Deutschlandticket kostet künftig 58 Euro im Monat. Es gilt weiterhin bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr.
• Einheitlicher Ladestandard für elektronische Geräte: Für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird der Ladestandard USB-C ab 2025 verpflichtend. Für Laptops gilt dies ab 2026.
• Umstellung auf HDTV bei der ARD ab dem 7. Januar 2025 und beim ZDF ab dem 18. November 2025. Besitzer älterer Fernsehgeräte benötigen ggf. einen neuen HD-Receiver.
• Einführung der elektronischen Patientenakte: Ab Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Ziel ist ein besseres und effizienteres Management von Gesundheitsdaten.
• Neue Regeln für die Entsorgung von Altkleidern: Ab 2025 gelten EU-weit neue Regeln für die Entsorgung von Altkleidern und Textilien. Altkleider, Bettwäsche und Handtücher müssen dann in Altkleidercontainern entsorgt werden.
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