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Symbolbild: Haus und Taschenrechner
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Wohneigentum: Staat verbessert die Förderung für Familien

Das Bundesbauministerium unterstützt Familien mit Kindern beim Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichem Wohneigentum. Jetzt wurden die Förderkonditionen des Programms „Wohneigentum für Familien“ deutlich verbessert. Damit können mehr Familien von dem Förderprogramm profitieren.

Die Einkommensgrenzen für Familien mit Kindern wurden angehoben und die Darlehenshöchstbeträge sowie die Zinskonditionen angepasst. Damit will die Bundesregierung die Wohneigentumsquote erhöhen. Grundsätzlich werden nur Neubauten gefördert, die über den gesamten Lebenszyklus eine geringe CO2-Bilanz aufweisen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit unserer Wohneigentumsförderung unterstützen wir gezielt Familien, die sich den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung im Neubau erfüllen möchten. Um ihnen den Zugang zu erleichtern, haben wir die Konditionen spürbar verbessert“.

Das sind die wichtigsten Bedingungen:

• Die Kredithöchstbeträge unterscheiden sich je nach Förderstufe. Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ betragen sie 170.000 Euro (1 bis 2 Kinder), 200.000 Euro (3 bis 4 Kinder) bzw. 220.000 Euro (ab 5 Kinder). In der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)“ betragen sie entsprechend 220.000 Euro, 250.000 Euro bzw. 270.000 Euro.

• Der effektive Jahreszins liegt zum Start der neuen Förderbedingungen bei unter einem Prozent.

• Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb eines errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäudes, das den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderungen für den Neubau von Wohngebäuden des Gütesiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS erreicht.

• Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung in den Geltungsbereich des derzeit gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.

• Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben wollen. Dies sind Personen, die zu mindestens 50 Prozent selbstgenutztes Wohneigentum erwerben wollen und in deren Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung geboren ist und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

• Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von maximal 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind, nicht überschreiten.

• Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Baukosten, bei Eigenleistungen die Materialkosten.

• Im Rahmen der Kredithöchstbeträge werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Maßgeblich für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder.

Darüber hinaus bietet die Investitionsbank Schleswig-Holstein
(IB.SH) landeseigene Förderprogramme an. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung stehen zinsgünstige Darlehen für den Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an Familien mit Kindern und/oder Schwerbehinderte.

Weitere Informationen unter www.kfw.de/300.

Haben Sie Fragen dazu, wie Sie den Neubau oder den Kauf eines neuen Wohngebäudes finanzieren können?

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