Deutschland hat die Energiekrise gemeistert. Der Winter ist milde verlaufen und die meisten Verbraucher haben aus Solidarität und wegen der hohen Energiekosten sparsam geheizt. Das ist gut, kann aber im Nachhinein unangenehme Folgen haben. Besonders in älteren Häusern, aber auch in gut gedämmten Räumen mit fest schließenden Fenstern steigt durch niedrige Innentemperaturen die Gefahr der Schimmelbildung.
Nicole Richardson, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schadstoffe in Innenräumen und Schimmelpilze, sagt: „Heizkosten sparen, um den Geldbeutel zu schonen, ist grundsätzlich eine gute Idee, so lange es nicht übertrieben wird. Wer die Heizung komplett abstellt, riskiert zu hohe Feuchte in den Wohnräumen, die zu Schimmel an den Wänden und in den Raumecken führt. Bei Raumtemperaturen unter 18 Grad sehen wir bereits die Gefahr von Schimmelbildung. Das gilt vor allem für ältere, schlecht gedämmte Gebäude mit vielen Wärmebrücken.“
Um Schimmel vorzubeugen, ist laut Sachverständigenverband BVS eine gleichbleibende Raumtemperatur entscheidend: „Die Raumluft konstant bei rund 18 bis 22 Grad zu halten, ist energiesparender und günstiger, als die Heizkörper permanent an- und auszudrehen. Mindestens zwei bis drei Mal täglich lüften, ist wichtig, um Feuchtigkeit durch Kochen, Duschen und Wäschetrocknen aus der Raumluft abzuführen.
Für effektives Lüften empfiehlt der BVS, die Fensterflügel weit zu öffnen. „Optimal ist das so genannte Querlüften. Das bedeutet, etwa fünf bis zehn Minuten lang für Durchzug in der Wohnung zu sorgen.“
Wer ein Eigenheim bewohnt und Schimmel feststellt, kann selbst aktiv werden. Im Fachhandel gibt es eine Reihe wirksamer Schimmelentferner. Vor der Anwendung sollte man sich unbedingt beraten lassen und die Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen. Viele Mittel enthalten Natriumhypochlorit, auch Natronbleichlauge genannt. Der Name weist bereits darauf hin: Die wässerige Lösung bleicht Stoffe und Materialien aus und greift die Haut an.
Bei Mietwohnungen stellt sich zusätzlich die Frage, wer sich um die Beseitigung des Schimmels kümmert und wer sie bezahlt. Oft schieben sich Vermieter und Mieter gegenseitig die Verantwortung zu. Grundsätzlich gilt: Mieter müssen durch Heizen und Lüften Schimmel vorbeugen.
Stiftung Warentest rät Mietern und Mieterinnen, dem Vermieter den Schimmelbefall umgehend zu melden. Mieter, die sich sicher sind, dass sie selbst alles unternommen haben, um Schimmel vorzubeugen, können den Vermieter zur Beseitigung des Schimmels auffordern. Vermieter haften jedoch nur, wenn der Schimmel auf den Zustand des Gebäudes – etwa Risse in der Wand – zurückzuführen ist und der Mieter die Schimmelbildung durch zumutbares Heizen und Lüften nicht verhindern konnte.
Wer die Miete mindern will, sollte sich dringend rechtlich beraten lassen. Der Gesamtbetrag aller Kürzungen darf eine Monatsmiete nicht überschreiten, sonst droht die Kündigung, falls der Schimmel vom Mieter selbst verursacht wurde. Rechtlich auf der sicheren Seite steht, wer drei- bis viermal pro Tag jeweils für fünf bis zehn Minuten lüftet.
Haben Sie Fragen dazu, welche Baumaßnahmen geeignet sind, um Schimmelbildung in der Wohnung vorzubeugen.
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