Sanierung: Förderprogramme wieder aktiv
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat sich geeinigt. Die Antragstellung und die Bewilligung von Fördermitteln für Sanierungen sind unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den zum 1. Dezember 2023 verhängten Antrags- und Bewilligungsstopp für alle Förderprogramme des BMWK im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgehoben. Dieser Antrags- und Bewilligungsstopp war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 notwendig geworden. Nun können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Zudem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden. Mehr Informationen unter www.energiewechsel.de.
Dies betrifft unter anderem folgende Förderprogramme:
• Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
• Energieberatung für Wohngebäude
• Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
• Aufbauprogramm Wärmepumpe
Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.
Für viele Maßnahmen an Wohnhäusern gibt es wieder Förderungen – von der neuen Heizung über einbruchsichere Fenster bis hin zum barrierefreien Hauseingang und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrere Programme können kombiniert werden.
Das sind die wichtigsten Fördermöglichkeiten:
Energieberatung: Das Bafa nimmt ab dem 22. Januar 2024 wieder Anträge zur Förderung von Energieberatungen entgegen.
Effizienz-Einzelmaßnahmen: Dazu gehören die Dämmung der Gebäudehülle, die Erneuerung von Fenstern, Außentüren, der sommerliche Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung, der Einbau, die Erneuerung und die Optimierung von Anlagentechnik mit Wärme-/Kälterückgewinnung.
Heizung: Ab 1. Januar 2024 gelten neue Richtlinien für die Heizungsförderung. Eigentümer, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen, können die neuen Zuschüsse ab Ende Februar 2024 beantragen. Neu ist: Zuständig ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer den Antrag stellt, muss bereits einen Leistungs- und Liefervertrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen haben.
Neubau: Die Fördermittel im Programm Klimafreundlicher Neubau sind ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich. Alle bis zum 13.12.2023 gestellten Anträge werden jedoch – vorbehaltlich ausreichender Bundesmittel und erfüllter Fördervoraussetzungen – bewilligt. Nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024 können wieder Anträge gestellt werden.
Sonstige Programme: Auch für andere Programme der KfW gilt weiterhin ein Antrags- und Bewilligungsstopp. Betroffen sind der Investitionszuschuss für altersgerechte Umbauten und die Förderung genossenschaftlichen Wohnens.
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