LBS Immobilien GmbH
Symbolbild: 100 EUR Scheine mit Schleife
Symbolbild: 100 EUR Scheine mit Schleife

Sanierung: Förderprogramme wieder aktiv

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat sich geeinigt. Die Antragstellung und die Bewilligung von Fördermitteln für Sanierungen sind unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den zum 1. Dezember 2023 verhängten Antrags- und Bewilligungsstopp für alle Förderprogramme des BMWK im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgehoben. Dieser Antrags- und Bewilligungsstopp war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 notwendig geworden. Nun können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Zudem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden. Mehr Informationen unter www.energiewechsel.de.

Dies betrifft unter anderem folgende Förderprogramme:

•    Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

•    Energieberatung für Wohngebäude

•    Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

•    Aufbauprogramm Wärmepumpe

Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.

Für viele Maßnahmen an Wohnhäusern gibt es wieder Förderungen – von der neuen Heizung über einbruchsichere Fenster bis hin zum barrierefreien Hauseingang und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrere Programme können kombiniert werden.

Das sind die wichtigsten Fördermöglichkeiten: 

Energieberatung: Das Bafa nimmt ab dem 22. Januar 2024 wieder Anträge zur Förderung von Energieberatungen entgegen. 

Effizienz-Einzelmaßnahmen: Dazu gehören die Dämmung der Gebäudehülle, die Erneuerung von Fenstern, Außentüren, der sommerliche Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung, der Einbau, die Erneuerung und die Optimierung von Anlagentechnik mit Wärme-/Kälterückgewinnung.

Heizung: Ab 1. Januar 2024 gelten neue Richtlinien für die Heizungsförderung. Eigentümer, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen, können die neuen Zuschüsse ab Ende Februar 2024 beantragen. Neu ist: Zuständig ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer den Antrag stellt, muss bereits einen Leistungs- und Liefervertrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen haben. 

Neubau: Die Fördermittel im Programm Klimafreundlicher Neubau sind ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich. Alle bis zum 13.12.2023 gestellten Anträge werden jedoch – vorbehaltlich ausreichender Bundesmittel und erfüllter Fördervoraussetzungen – bewilligt. Nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024 können wieder Anträge gestellt werden.

Sonstige Programme: Auch für andere Programme der KfW gilt weiterhin ein Antrags- und Bewilligungsstopp. Betroffen sind der Investitionszuschuss für altersgerechte Umbauten und die Förderung genossenschaftlichen Wohnens.

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert den Neubau, den Kauf oder die Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein ggf. zusätzlich mit einem günstigen Darlehen. 

Haben Sie Fragen dazu, welche Sanierungen oder Modernisierungen sich besonders lohnen? 

Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich. 
Wir beraten Sie gern.

 

Das könnte Sie auch interessieren: Bauen heute: nachhaltig, energiesparend und klimaschonend

Artikel als PDF herunterladen

Laden Sie sich hier den aktuellen Artikel herunter und sichern Sie sich den Vorsprung im Immobilien-Wissen mit der LBS Immobilien Schleswig-Holstein.

hier downloaden

LBS-Immobilien-Junge_Familie

Immobilien kaufen

Wir finden Ihre Traumimmobilie in Schleswig-Holstein. Passend zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Machen Sie mit uns den ersten Schritt zum Traum vom Wohneigentum.

Jetzt informieren

LBS-Immobilien-Zielgruppe-60-Plus

Immobilien verkaufen

Sie möchten ein Haus, Wohnung, Ferienwohnung oder Grundstück in Schleswig-Holstein verkaufen? Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie Zeit, Geld und Wege.

Jetzt informieren

Ihre Cookie-Einstellungen für diese Webseite

Treffen Sie hier Ihre persönlichen Einstellungen

Erforderliche Cookies sind für die Nutzung der Webseite zwingend erforderlich. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Einzelne Cookies

Cookiename: cookiehint; Anbieter: LBS Immobilien GmbH - im folgenden 'LBS-I' genannt; Zweck: Dieser Cookie speichert die Einstellung zu Cookies; Laufzeit: 1 Jahr

Cookiename: MATOMO_SESSID; Anbieter: LBS-I; Zweck: Verarbeitung manuellen Opt-outs (oder erneuten Opt-ins) in/aus Tracking mit Matomo; Laufzeit: bis zum Ende der Browsersitzung

Diese Cookies helfen uns bei der Analyse des Nutzerverhaltens, um die Qualität unserer Webseite fortlaufend zu verbessern.

Einzelne Cookies

Cookiename: _pk_id.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, wie die Webseite von Besucher*innen genutzt wird; Laufzeit: 13 Monate

Cookiename: _pk_ref.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, woher die Besucher*innen dieser Webseite gekommen sind; Laufzeit: 6 Monate

Cookiename: _pk_ses.*, _pk_cvar.*; Anbieter: LBS-I; Zweck: Erhebung statistischer Daten in Matomo darüber, wie die Webseite von Besucher*innen genutzt wird; Laufzeit: 30 Minuten

zur Datenschutzerklärung

Einbindung von externen Videos/Medien (youtube-nocookie.com).

Abbrechen

Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Einstellungen. Wir verarbeiten Ihre Daten nur, wenn Sie uns durch Klicken auf „Zustimmen und weiter“ Ihr Einverständnis geben. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen (zur Datenschutzerklärung). Weitere Informationen zu den einzelnen Cookies und Ihren individuellen Anpassungsmöglichkeiten finden Sie unter „Cookie-Einstellungen“.

Cookie-Einstellungen