Der Anteil der erneuerbaren Energien im Rahmen der Haustechnik ist bei Neubauprojekten innerhalb eines Jahres von 57 Prozent auf 66 Prozent gestiegen. Der Einbau von Gasheizungen ist dagegen von 33 auf 24 Prozent gesunken.
Bauherrinnen und Bauherren setzen beim Planen neuer Wohngebäude deutlich stärker auf erneuerbare Energien als Hauptenergiequelle. Zwei Drittel der von Januar bis November 2021 genehmigten Wohngebäude sollen primär mit erneuerbaren Energien geheizt werden, teilt das Statistische Bundesamt mit. Bei der Warmwasserbereitung sind erneuerbare Energieträger mit fast 70 Prozent noch häufiger vertreten. Im Jahr zuvor waren es erst etwas mehr als 60 Prozent gewesen. In beiden Fällen werden Umweltthermie und Geothermie mittels Wärmepumpen favorisiert, aber auch Solarthermie oder Biomasse sollen genutzt werden. Die Nutzung konventioneller Energieträger geht dagegen zurück.
Ein Grund für den Trend hin zu Erneuerbaren sind neue gesetzliche Regelungen. Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), das 2020 in Kraft getreten ist, schreibt vor, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf eines Neubaus zumindest teilweise aus erneuerbaren Energien gespeist werden muss. Auch staatliche Förderprogramme für Energieberatung, Zuschüsse zu entsprechenden Bauvorhaben oder Darlehen setzen Anreize.
Wenig Entwicklung ist dagegen bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu beobachten. Um die gesetzlichen Vorgaben für einen Energiestandard zu erfüllen, werden verschiedene Möglichkeiten genutzt: Knapp ein Drittel der neu geplanten Gebäude verfügen über Möglichkeiten zur Wärmerückgewinnung und weniger als ein Viertel über Instrumente zur Energieeinsparung.
Grundsätzlich entwickeln Energieeinsparungen in Wohngebäuden eine große Wirkung. Mehr als zwei Drittel des temperaturbereinigten Energieverbrauchs im Wohnbereich fällt für das Heizen an: 2019 wurden dafür mit 511 Milliarden Kilowattstunden oder mehr als 70 Prozent der Energie genutzt. 106 Milliarden Kilowattstunden oder knapp 15 Prozent entfielen auf die Bereitung von Warmwasser, der Rest auf den Betrieb von Elektrogeräten, Kochgeräten und Beleuchtung.
Die Bundesländer unterstützen den energieeffizienten Neu- und Umbau auf unterschiedliche Weise, einige schreiben bestimmte Pflichten vor. So startet beispielsweise in Baden-Württemberg ab Mai 2022 die Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten. Schleswig-Holstein fördert Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie beim Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie, die den energetischen Mindeststandards entspricht. Einen Modernisierungszuschuss erhalten Selbstnutzer:innen im nördlichsten Bundesland, wenn sie energetische Maßnahmen zur CO2-Einsparung von mindestens 20 Prozent durchführen.
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