Die Grundsteuerreform ist eine der größten Steuerrechtsänderungen der letzten Jahrzehnte. Erstmals seit 1964 werden Grund und Boden in der Bundesrepublik neu bewertet. Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das alte System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. Der Grund: Gleichartige Grundstücke wurden unterschiedlich behandelt.
Die Bundesregierung regelte daraufhin die Grundsteuer neu und schlug das sogenannte Bundesmodell vor, das in Schleswig-Holstein angewandt wird. Andere Bundesländer, die sich diesem Modell nicht anschließen wollten, wie beispielsweise Bayern und Hamburg, konnten aufgrund einer entsprechenden Grundgesetzänderung ein eigenes Grundsteuermodell einführen.
Die Grundsteuerreform und die Mitwirkung der Immobilieneigentümer hatte in Deutschland im ganzen Jahr 2022 für große Aufregung und teilweise für Empörung gesorgt. Jetzt ist die Phase der Datenerhebung abgeschlossen und die Finanzämter sind an der Reihe, die Daten zu bearbeiten.
Die unliebsame Auskunftspflicht hatte bei Bürgerinnen und Bürgern vielerorts zur Verweigerung oder zumindest zu Verzögerungen geführt. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts war ursprünglich auf den 31. Oktober 2022 befristet. Bis zu diesem Termin waren aber erst sehr wenige Steuererklärungen eingegangen. Daher wurde die Frist bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Doch auch nach Ablauf der verlängerten Abgabefrist stand für ein Viertel der Grundstücke die Grundsteuererklärung noch aus.
In Schleswig-Holstein waren bis zum Ende der Frist 986.703 Erklärungen eingegangen, das entspricht einer Abgabequote von 78,1 Prozent. Über ELSTER gingen 67,3 Prozent der Steuererklärungen ein, in Papierform waren es 10,8 Prozent. Schleswig-Holstein liegt mit dieser Quote über dem Bundesdurchschnitt.
Wer die Erklärung noch immer nicht abgegeben hat, sollte sich jetzt beeilen. In bestimmten Fällen ist ein Antrag auf individuelle Fristverlängerung möglich. Grundsätzlich ist die Abgabe der Grundsteuererklärung jedoch unumgänglich. Wer bisher gezögert hat, sollte nun aktiv werden.
Die Steuerbehörden der verschiedenen Bundesländer sind noch uneinig, wie sie mit säumigen Abgabepflichtigen umgehen wollen. Insgesamt wird auf allen Seiten eine gewisse Nachsicht erwartet. Grundsätzlich können die Ämter Verspätungszuschläge und Zwangsgelder erheben. In Schleswig-Holstein gilt: Für verspätet abgegebene Erklärungen können 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat erhoben werden. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festzusetzen oder die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.
Die Grundsteuerreform in Deutschland soll das Grundvermögen neu bewerten und wird gleichzeitig zum Anlass genommen, das Grundsteuerrecht digitalisierbar und damit effizienter zu gestalten. Aber auch die Umsetzung der beabsichtigten Digitalisierungsmaßnahmen in den Ämtern verläuft schleppend. Lediglich die Branche der Rechts- und Steuerberatung hat die geplanten Maßnahmen bereits abgeschlossen.
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