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Symbolbild: Beindruckendes Gebäude
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EU-Gebäuderichtlinie – Kompromiss ohne Sanierungszwang

Die lang erwartete und teilweise befürchtete neue EU-Gebäuderichtlinie ist auf dem Weg. Im Rahmen des Ziels der Europäischen Union, bis 2050 klimaneutral zu werden, wurden neue Regeln vereinbart. Im Fokus stehen Gebäude mit schlechter Energiebilanz. Ein Sanierungszwang wurde ausgeschlossen.

Die Europäische Kommission hat die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden als zweiten Teil des klimapolitischen Großprojekts „Fit for 55“ vorgelegt. Ziel ist es, die gesamte europäische Energie- und Klimagesetzgebung neu zu ordnen. Der erste Teil dieses Vorhabens wurde bereits im Sommer 2021 vorgestellt. Nun haben sich EU-Kommission, Parlament und Rat auf einen Kompromiss geeinigt. Statt Mindestenergieeffizienzstandards, die zu einem Sanierungszwang für jedes Gebäude geführt hätten, sind nun verbindliche Primärenergieeinsparziele für den gesamten Gebäudebestand der Mitgliedstaaten vorgesehen.

Dieser Ansatz wird von den meisten Praktikern der Branche begrüßt. Allerdings stößt der Kompromiss bei Umweltverbänden und Klimaschutzorganisationen auf geteilte Meinungen.

Andreas Beulich, Bundesgeschäftsführer des BFW, äußert sich positiv: „Die Abkehr vom individuellen Sanierungszwang mit seinen unvorstellbar hohen Kosten ist eine gute Nachricht. Laut Schätzungen der KfW wären insgesamt 254 Milliarden Euro nötig gewesen. Die finanzielle Überforderung der Eigentümer und letztendlich auch der Mieter war von Anfang an unrealistisch, unsozial und zum Scheitern verurteilt“.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, unterstrich die Notwendigkeit, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren, betonte aber auch, dass dies bezahlbar und sozialverträglich geschehen müsse. Er begrüßt die Relativierung der ursprünglich geplanten Mindestenergieeffizienzstandards durch die EU als positives Signal.

Die Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sieht unter anderem vor, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um durchschnittlich 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken soll.

Ursprünglich hatte sich die Bundesregierung für eine Sanierungspflicht der energetisch schlechtesten Gebäude ausgesprochen. Davon ist Wirtschaftsminister Robert Habeck jedoch abgerückt: „Verpflichtende Sanierungen für einzelne Wohngebäude schließen wir aus“.

„Der gefundene Kompromiss orientiert sich an der Realität und überfordert weder die Familie im Einfamilienhaus auf dem Land noch den Bäckermeister mit kleiner Backstube und Verkaufsraum“, kommentierte Bundesbauministerin Geywitz die Einigung der EU: „Wir werden die Klimaziele einhalten, zum Beispiel, indem wir ganze Quartiere einbeziehen.“

Vor dem schleswig-holsteinischen Landtag äußerte sich Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack zur EU-Gebäuderichtlinie: „Wir sind auf dem Weg, den CO² Ausstoß zu senken und schließlich auf Null zu bringen. Das darf aber nicht zur finanziellen Überforderung der Privathaushalte führen“.

Formal müssen sowohl das Europäische Parlament als auch der EU-Rat dem Kompromiss noch zustimmen, bevor die Gebäuderichtlinie wirksam wird und die EU-Staaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen können.

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