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Symbolbild Familie mit Haus
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Eigentumsförderung für Familien wird neu geregelt

Die Bundesregierung will vom Sommer 2023 an eine neue Wohneigentumsförderung für Familien einführen. In der Vergangenheit förderte der Staat die Wohneigentumsbildung auf verschiedene Weise. Er zahlte Zuschüsse oder gewährte zinsgünstige Darlehen.

Die vorerst letzte Familienförderung, das Baukindergeld, galt für Familien mit Kindern, die zwischen Januar 2018 und März 2021 eine Baugenehmigung erhalten oder einen Kaufvertrag über eine Immobilie unterzeichnet hatten. Die Fördersumme belief sich auf insgesamt 9,9 Milliarden Euro. Rund 350.000 Familien nahmen die Fördergelder in Anspruch.

Das Programm erntete viel Kritik: Es sei zu teuer und das falsche Instrument, um Wohneigentum zu fördern. Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) kam dennoch zu einem positiven Ergebnis: Mit dem Baukindergeld seien die richtigen Zielgruppen gefördert worden. Für das unterste Einkommensviertel sei die Förderung maßgeblich gewesen, um Wohneigentum zu erwerben.

Die neu angekündigte Förderung wird als KfW-Programm voraussichtlich ab ersten Juni 2023 starten, sagte die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“. Pro Jahr sollen dafür 350 Millionen Euro zur Verfügung stehen, die über zinsgünstige Kredite weitergegeben werden. Förderberechtigt sind Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro, plus 10.000 Euro für jedes Kind. Neubauten zur eigenen Wohnnutzung sollen nur gefördert werden, wenn sie mindestens den Standard klimafreundliches Gebäude (KFG) der Basisstufe erfüllen.

Der Einfamilienhausbau hatte mit der Einführung des Baukindergeldes eine Sonderkonjunktur erfahren, die mit dem Auslaufen der Förderung zusammenbrach. Klara Geywitz kann jedoch „keinen direkten Zusammenhang erkennen zwischen Zuschüssen und Fertigstellungen“. Milliardensummen im Neubaubereich, die über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausgezahlt worden seien, hätten sich überhaupt nicht in steigenden Fertigstellungen niedergeschlagen, sagte sie.

Tatsächlich ist die neu festgelegte Fördersumme von insgesamt 350 Millionen Euro pro Jahr im Vergleich mit der Fördersumme des früheren Baukindergeldes von insgesamt 9,9 Milliarden Euro eher gering. Auch im Hinblick auf die durch die Inflation bedingte deutliche Verteuerung der Baukosten und die drastische Erhöhung der Bauzinsen wirkt die neue Eigentumsförderung zögerlich.

Die Regierungskoalition setzt ihren Schwerpunkt nicht auf den Bau von Eigenheimen auf der grünen Wiese, sondern möchte dem Bau von bezahlbaren Wohnungen und Sozialwohnungen den Vorzug geben, weil die am dringendsten gebraucht würden. Laut aktueller Wohnungsbaustudie des Pestel Instituts fehlen in Deutschland über 700.000 Wohnungen.

Weitere Fördermaßnahmen des Bundes sind noch in der Diskussion, zum Beispiel ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Außer der neu angekündigten Förderung gibt es eine Reihe weiterer Programme, beispielsweise das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN), mit dem der Neubau und der Ersterwerb von neu errichteten Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert werden.

Viele KfW-Förderprodukte sind kombinierbar. Vor Beginn der Bauarbeiten oder dem Kauf einer Immobilie sollten Interessierte mit Ihrem Makler und ihrem Finanzierungspartner sprechen – so hat sich die Zusammenarbeit der LBS Immobilien GmbH mit der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG bei den Beratungen zu diesen Fragestellungen bewährt.

Haben Sie Fragen dazu, welche Änderungen bei der Immobilienförderung im Jahr 2023 für Sie von Belang sind?

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