Der weltweite Bestand an Elektroautos ist auf 10,9 Millionen gestiegen. Deutschland hat daran bisher nur einen geringen Anteil, holt aber auf und liegt bei den Neuzulassungen weltweit jetzt auf Platz zwei. Die Zahl der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen hat weltweit im Jahr 2020 deutlich zugenommen. Diese Entwicklung verlief gegen den Trend des Gesamtmarktes, der durch die Corona-Pandemie von einem deutlichen Rückgang geprägt war. Bei den neu zugelassenen Stromern finden sich erstmals drei deutsche Hersteller auf den ersten sechs Plätzen. Tesla führt weiterhin, wird aber vor allem von VW bedrängt.
Mit dem kürzlich beschlossenen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurden wichtige Rahmenbedingungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur geschaffen. Der Ausbau von Gebäuden mit sogenannten Wallboxen soll erleichtert werden. Elektroautos können zwar auch über eine 230 V Haushaltssteckdose geladen werden. Diese sind dafür aber eigentlich nicht ausgelegt. Eine Wallbox ist eine fest installierte Ladestation, die eine deutlich höhere Ladeleistung von bis zu 22 kW liefert statt der 2,3 kW aus der Haushaltssteckdose.
Neubauten und Gebäude, die umfangreich renoviert werden, müssen künftig mit Leerrohren zur Aufnahme von Energieversorgungs- und Datenleitungen ausgestattet werden. Für neue Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen ist diese Ausstattung für jeden Stellplatz jetzt verpflichtend.
Ausgenommen sind noch Ein- und Zweifamilienhäuser. Etwa 85 Prozent der Ladevorgänge finden jedoch im privaten Bereich statt. Daher empfiehlt die HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. die vorbereitende Ladeinfrastruktur auch in diesem Bereich umzusetzen. Für eine Nachrüstung im Einfamilienhaus fallen Kosten von rund 2.000 Euro für einen zusätzlicher Zählerplatz und das Verlegen des Installationsrohres an.
Bisher war es für Wohnungseigentümer im Rahmen der Eigentümerversammlung nicht so leicht, Maßnahmen zur Einrichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge umzusetzen. Das seit Dezember 2020 geltende, neue Wohnungseigentumsgesetz räumt jedem Wohnungseigentümer jetzt jedoch das Recht auf den Einbau einer E-Ladestation ein. In den vergangenen Monaten konnten wegen der Pandemie aber kaum Beschlüsse in dieser Richtung gefasst werden. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur bei den etwa vier Millionen Stellplätzen in Wohnungseigentümergemeinschaften kommt daher zur Zeit nicht voran, meldet der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland). Daher werde das KfW-Förderprogramm von 400 Millionen Euro mit einem Förderzuschuss und 900 Euro pro Ladesäule nicht ausgeschöpft.
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