Insgesamt hat das Gesetz ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro. Unternehmen profitieren beispielsweise von verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten. Es gibt steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau und eine Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs.
Als „kleinen Silberstreif am Horizont für die Unternehmen“ bewertet Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), das Wachstumschancengesetz.
Der Immobilienverband Deutschland IVD „verspricht sich einen spürbaren Impuls für den Neubau von dringend benötigtem Wohnraum“, sagt Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverband Deutschland IVD.
„Das ist ein erster, überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Die steuerlichen Entlastungen helfen den Unternehmen konkret“, betont der Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Dirk Salewski, in Berlin.
„Endlich ist nun der Weg frei für die degressive AfA, um für mehr Investitionsanreize in der deutschen Immobilienbranche zu sorgen. Das wird spürbare Impulse für die Immobilienbranche bringen und die Auftragslage erheblich verbessern“, so Daniel Föst, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der FDP-Bundestagsfraktion.
„Die steuerlichen Anreize für mehr Wohnungsbau sind ein wichtiges Signal an die Immobilienwirtschaft, wieder mehr Investitionen anzugehen“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses e.V. ZIA.
Alles, was das Bauen in Deutschland billiger macht, ist richtig und dringend notwendig. Darin sind sich die Experten einig. Ziel des Wachstumschancengesetzes ist es, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und der Verantwortung für den Klimaschutz gerecht zu werden.
Mit dem zu Ostern in Kraft getretenen Wachstumschancengesetz kommt die neue degressive Abschreibung für Investitionen in den Wohnungsbau. Im ersten Jahr der Anwendung können ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung oder des Kaufs fünf Prozent der Investitionen zeitanteilig für den Rest des Jahres steuerlich als Kosten geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren dann jeweils fünf Prozent des verbleibenden Buchwerts.
Die degressive Abschreibung gilt nur für neu errichtete oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohnungen. Ein bestimmter Energieeffizienzstandard muss nicht eingehalten werden. Eine Baukostenobergrenze gibt es nicht. Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen. Beim Kauf von Immobilien ist der Kaufvertrag maßgeblich, der zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 abgeschlossen werden muss. Auch Immobilien, die sich vor diesem Zeitraum im Bau befanden oder fertiggestellt wurden, sind begünstigt. Der Zeitpunkt der Fertigstellung darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 2023 liegen. Sonderabschreibungen für den privaten Mietwohnungsbau bis 2029 geben darüber hinaus einen dringend benötigten Impuls für mehr Investitionen im Wohnungsmarkt.
Die IHK Schleswig-Holstein gibt auf ihrer Website einen detaillierten Überblick über die Änderungen, Neuregelungen und Maßnahmen des beschlossenen neuen Wachstumschancengesetzes: www.ihk.de/schleswig-holstein.
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